ARBEITSSICHERHEIT
Gefährdungsbeurteilungen
Das Arbeitschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber, Gefährdungen an allen Arbeitsplätzen systematisch zu analysieren und geeignete Maßnahmen zur Arbeitssicherheit zu ergreifen. Unsere Gefährdungsbeurteilung erfolgt in drei Phasen: Vorbereitung, Beurteilung und Überprüfung. Hierbei legen wir Gefahrenquellen offen und legen mit Ihnen Schutzmaßnahmen fest.
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) / REACH
- Ermittlung und Beurteilung psychischer Belastungen
- Mutterschutz
- Weitere Beurteilungen erhalten Sie auf Anfrage
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