ARBEITSSICHERHEIT

Gefährdungsbeurteilungen

Das Arbeitschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber, Gefährdungen an allen Arbeitsplätzen systematisch zu analysieren und geeignete Maßnahmen zur Arbeitssicherheit zu ergreifen. Unsere Gefährdungsbeurteilung erfolgt in drei Phasen: Vorbereitung, Beurteilung und Überprüfung. Hierbei legen wir Gefahrenquellen offen und legen mit Ihnen Schutzmaßnahmen fest.

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) / REACH
  • Ermittlung und Beurteilung psychischer Belastungen
  • Mutterschutz
  • Weitere Beurteilungen erhalten Sie auf Anfrage

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