BRANDSCHUTZ

Erstellen von organisatorischen Brandschutzmaßnahmen

Die Notwendigkeit organisatorischer Maßnahmen ergibt sich aus Sonderbauvorschriften und dem Arbeitsschutzgesetz mit seinen untergeordneten Richtlinien, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften (s.a. DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“).

Typische organisatorische Maßnahmen sind:

  • Berufen von Brandschutzbeauftragten, Brandschutzhelfern oder Selbsthilfekräften
  • Erstellen und Einführen einer Brandschutzordnung
  • Unterweisen von Mitarbeitern im sicheren Umgang mit Betriebsmitteln und leicht entzündbaren Stoffen, Formulieren von entsprechenden Betriebsanweisungen
  • Durchführen von Räumungs- und Evakuierungsübungen
  • Erstellen von Räumungskonzepten für z.B. Versammlungsstätten gem. § 42 Abs. 1 SBauVO oder Verkaufsstätten gem. § 86 Abs. 1 SBauVO
  • Unterweisung im richtigen Umgang mit Feuerlöschern
  • Kennzeichnung von Rettungswegen
  • Erstellen und Pflegen von Flucht- und Rettungsplänen, Feuerwehrplänen und Melderlaufkarten

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