Vorbereiten
UV-exponierte Tätigkeiten, Standorte und geeignete Vorsorgeanlässe gemeinsam einordnen.

Arbeitsmedizin · Vorsorge
Ein planbares Vorsorgeangebot für Beschäftigte im Freien – ärztlich begleitet, in den Arbeitsalltag integrierbar und passend zur betrieblichen Organisation.
Warum das Thema wichtig ist
Regelmäßige UV-Belastung kann die Haut langfristig schädigen. Unternehmen brauchen deshalb klare Präventionsmaßnahmen, verständliche Aufklärung und einen verlässlichen Ablauf für die arbeitsmedizinische Betreuung.
Das Hautkrebsscreening ergänzt den betrieblichen UV-Schutz. Es ersetzt keine individuelle dermatologische Diagnostik, sondern schafft einen strukturierten Zugang zur ärztlichen Einschätzung und – falls erforderlich – zur weiteren Abklärung.
Das Screening im Betrieb
HSE stimmt Zielgruppe, Terminlogik, Informationsmaterial und ärztliche Durchführung auf die jeweiligen Standorte und Tätigkeiten ab.
UV-exponierte Tätigkeiten, Standorte und geeignete Vorsorgeanlässe gemeinsam einordnen.
Die Untersuchung wird unter ärztlicher Verantwortung und mit einem abgestimmten Zeitfenster organisiert.
Auffälligkeiten werden ärztlich bewertet und bei Bedarf zur weiteren fachärztlichen Abklärung empfohlen.
Präventionshinweise, Dokumentation und nächste Schritte bleiben für Unternehmen nachvollziehbar.

Für welche Unternehmen?
Auch bei mehreren Standorten lässt sich das Screening in ein einheitliches Vorsorgekonzept mit lokalen Terminen integrieren.
Ihr Nutzen
Termine und Kommunikation werden auf Arbeitszeiten, Standorte und Gruppengrößen abgestimmt.
Die Untersuchung bleibt in den fachlichen und datenschutzrechtlichen Rahmen der Arbeitsmedizin eingebettet.
Beschäftigte erhalten konkrete Hinweise zu UV-Schutz und zum weiteren Vorgehen bei Auffälligkeiten.
Das Screening lässt sich mit betriebsärztlicher Betreuung, Gesundheitstagen und weiteren Vorsorgen verbinden.
FAQ
Vor allem für Beschäftigte mit regelmäßiger oder intensiver UV-Exposition. Die konkrete Einordnung erfolgt im Rahmen des betrieblichen Vorsorge- und Präventionskonzepts.
Nein. Das Screening ist ein arbeitsmedizinisches Präventionsangebot. Bei auffälligen Befunden kann eine weiterführende fachärztliche Abklärung empfohlen werden.
Ja. HSE kann Ablauf, Kommunikation und Termine standortübergreifend organisieren und an die lokalen Gegebenheiten anpassen.
Eine kurze Beschreibung von Tätigkeiten, Standorten und gewünschter Größenordnung genügt. Anschließend werden Ablauf und Angebot gemeinsam abgestimmt.
Nächster Schritt
Wir besprechen Zielgruppe, Standorte und Ablauf und entwickeln daraus ein passendes arbeitsmedizinisches Angebot.
Unsere fachliche Verankerung ist nicht Marketing, sondern Voraussetzung.





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