Arbeitssicherheit · Leistung

Sicherheit von Anlagen und Maschinen

Von der Bewertung vor der Inbetriebnahme bis zur wiederkehrenden Prüfung: Wir unterstützen Sie dabei, Arbeitsmittel sicher bereitzustellen und den Betrieb nachvollziehbar zu organisieren.

Ausgangssituation

Der Stand von gestern ist selten der Stand von heute.

Anlagen und Maschinen verändern sich im Betrieb: Sie werden umgebaut, anders genutzt, an neuen Standorten aufgestellt oder von wechselndem Personal bedient. Die Beurteilung, die bei der Beschaffung einmal gemacht wurde, bildet diesen Stand nach einiger Zeit nicht mehr ab.

Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt, Arbeitsmittel vor der Verwendung zu beurteilen und Prüfungen festzulegen. Praktisch heißt das: Es muss klar sein, wer welche Anlage in welchem Zustand betreibt, worauf geprüft wird und wo das dokumentiert ist.

Leistungsumfang

Was wir übernehmen

Bewertung vor Inbetriebnahme

Sicherheitstechnische Bewertung neuer oder veränderter Arbeitsmittel, bevor sie in den Betrieb gehen.

Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel

Gefährdungen bei Verwendung, Rüsten, Reinigen und Instandhalten erfassen und Schutzmaßnahmen ableiten.

Prüfungen festlegen

Art, Umfang und Fristen wiederkehrender Prüfungen bestimmen und mit den Zuständigen abstimmen.

Betriebsanweisungen

Betriebsanweisungen erstellen oder überarbeiten, damit die sichere Verwendung am Arbeitsmittel beschrieben ist.

Unterweisung der Bedienenden

Beschäftigte an den Arbeitsmitteln unterweisen, die sie tatsächlich verwenden — abgestimmt mit den Betriebsanweisungen.

Nachweise ordnen

Beurteilungen, Prüfungen und Unterweisungen so ablegen, dass der Stand jederzeit auffindbar ist.

Vorgehen

Erst Überblick, dann Maßnahmen.

Wir beginnen mit dem Bestand: Welche Arbeitsmittel gibt es, wie werden sie verwendet, was ist bereits beurteilt und geprüft? Daraus entsteht eine Übersicht, die Lücken sichtbar macht.

  1. Bestandsaufnahme der Anlagen und Maschinen, einschließlich Nutzung und Veränderungen.
  2. Beurteilung der Gefährdungen und Festlegung der Schutzmaßnahmen.
  3. Prüfumfang und Fristen bestimmen, Verantwortlichkeiten benennen.
  4. Betriebsanweisungen und Unterweisung darauf abstimmen.

Warum HSE

Beurteilung, die im Betrieb hält

Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit betrachten wir Arbeitsmittel nicht isoliert, sondern im Zusammenhang mit Tätigkeiten, Unterweisung und Instandhaltung. Das verhindert Beurteilungen, die formal vollständig sind und im Betrieb niemandem helfen.

Wir arbeiten mit Ihren vorhandenen Unterlagen und Prüfprozessen weiter und bringen sie auf einen Stand, der ohne Spezialwissen nachvollziehbar bleibt.

Häufige Fragen

Anlagen- und Maschinensicherheit

Wann ist eine Bewertung vor Inbetriebnahme sinnvoll?
Bevor ein neues Arbeitsmittel verwendet wird, und ebenso nach wesentlichen Veränderungen, einem Standortwechsel oder einer geänderten Nutzung.
Gilt das auch für ältere Maschinen im Bestand?
Ja. Maßgeblich ist die Verwendung im Betrieb, nicht das Alter. Für Bestandsanlagen ist die Bestandsaufnahme meist der erste Schritt.
Wer legt die Prüffristen fest?
Die Fristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung und werden vom Unternehmen festgelegt. Wir erarbeiten den Vorschlag und stimmen ihn mit Ihnen ab.
Führt HSE die Prüfungen selbst durch?
Wir unterstützen bei Beurteilung, Festlegung und Organisation der Prüfungen. Welche Prüfungen durch wen erfolgen, klären wir im Projekt anhand der Anforderungen an die prüfende Person.
Wie hängen Betriebsanweisung und Unterweisung zusammen?
Die Betriebsanweisung beschreibt die sichere Verwendung, die Unterweisung vermittelt sie. Beide sollten denselben Stand abbilden, sonst entsteht eine Lücke zwischen Papier und Praxis.

Nächster Schritt

Arbeitsmittel sicher betreiben.

Nennen Sie uns Art und Anzahl Ihrer Anlagen und den vorhandenen Stand an Beurteilungen. Wir schlagen ein Vorgehen vor.

Mitgliedschaften

Unsere fachliche Verankerung ist nicht Marketing, sondern Voraussetzung.

  • MITGLIEDVerband Deutscher Betriebs- und WerksärzteFachverband für Arbeits- und Betriebsmedizin
  • MITGLIEDBerlin Partner für Wirtschaft und TechnologieWirtschaftsförderung Berlin
  • MITGLIEDLandesamt für Arbeitsschutz BerlinAnerkennung als überbetrieblicher Dienst
  • MITGLIEDVerwaltungs- berufsgenossenschaftGesetzliche Unfallversicherung
  • MITGLIEDVerband für Sicherheit, Gesundheit und UmweltschutzFachverband für Sicherheitsingenieure

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