Arbeitsschutzorganisation
Aufbau und Weiterentwicklung klarer Abläufe, Verantwortlichkeiten und Nachweise.
Arbeitssicherheit · Sicherheitstechnische Betreuung
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt die Organisation, Bewertung und Weiterentwicklung des betrieblichen Arbeitsschutzes. Umfang und Einsatz richten sich nach Tätigkeiten, Gefährdungen, Beschäftigtenzahl und Standorten.
Sicherheitstechnische Betreuung
Das Arbeitssicherheitsgesetz und die DGUV Vorschrift 2 bilden den Rahmen für die sicherheitstechnische Betreuung. Eine externe Fachkraft schafft klare Zuständigkeiten, bringt unabhängige Expertise ein und unterstützt bei der praktischen Umsetzung.
Die Betreuung verbindet Begehungen, Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und Maßnahmenverfolgung zu einem nachvollziehbaren Prozess. So bleibt Arbeitsschutz nicht bei einzelnen Dokumenten stehen.
Leistungsumfang
Die Unterstützung lässt sich passend zur betrieblichen Organisation und zum konkreten Bedarf zusammenstellen.
Aufbau und Weiterentwicklung klarer Abläufe, Verantwortlichkeiten und Nachweise.
Ermittlung von Gefährdungen, Ableitung geeigneter Maßnahmen und strukturierte Wirksamkeitskontrolle.
Sicherheitstechnische Überprüfung von Arbeitsplätzen, Anlagen und Arbeitsmitteln mit nachvollziehbarer Maßnahmenverfolgung.
Erstellung und Aktualisierung von Betriebsanweisungen sowie Unterstützung bei der Information und Unterweisung der Beschäftigten.
Untersuchung von Ereignissen, Unterstützung bei Unfallanzeigen und Ableitung von Verbesserungsmaßnahmen.
Beratung bei Planung, Beschaffung und Gestaltung von Anlagen, Arbeitsmitteln, persönlicher Schutzausrüstung und Arbeitsverfahren.
Zusammenarbeit
Zu Beginn werden Tätigkeiten, Standorte, Gefährdungen und bestehende Arbeitsschutzprozesse eingeordnet. Daraus entsteht ein bedarfsgerechter Betreuungsplan mit priorisierten Maßnahmen.
Regelmäßige Termine, anlassbezogene Unterstützung und verständliche Dokumentation halten die Arbeitssicherheit im Tagesgeschäft präsent. Die Zusammenarbeit mit Führungskräften, Betriebsarzt, Betriebsrat und betrieblichen Verantwortlichen bleibt dabei klar koordiniert.
Häufige Fragen
Unternehmen müssen die Anforderungen des Arbeitssicherheitsgesetzes und der DGUV Vorschrift 2 erfüllen. Der konkrete Betreuungsumfang richtet sich unter anderem nach Unternehmensgröße, Betreuungsgruppe und Gefährdungssituation.
Eine externe Fachkraft kann die sicherheitstechnische Betreuung übernehmen oder bestehende interne Strukturen ergänzen. Zuständigkeiten und Schnittstellen werden passend zur Organisation festgelegt.
Zum Leistungsumfang gehören unter anderem Gefährdungsbeurteilungen, Begehungen, Betriebsanweisungen, Unterweisungen, Arbeitsmittel, persönliche Schutzausrüstung, Unfallanalysen und die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes.
Nächster Schritt
Eine kurze Einordnung zeigt, welcher Betreuungsumfang und welche nächsten Maßnahmen zum Unternehmen passen.
Unsere fachliche Verankerung ist nicht Marketing, sondern Voraussetzung.





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