Arbeitssicherheit · Sicherheitstechnische Betreuung

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, die im Betrieb wirkt.

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt die Organisation, Bewertung und Weiterentwicklung des betrieblichen Arbeitsschutzes. Umfang und Einsatz richten sich nach Tätigkeiten, Gefährdungen, Beschäftigtenzahl und Standorten.

Sicherheitstechnische Betreuung

Arbeitsschutz fachlich begleiten und im Alltag verankern.

Das Arbeitssicherheitsgesetz und die DGUV Vorschrift 2 bilden den Rahmen für die sicherheitstechnische Betreuung. Eine externe Fachkraft schafft klare Zuständigkeiten, bringt unabhängige Expertise ein und unterstützt bei der praktischen Umsetzung.

Die Betreuung verbindet Begehungen, Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und Maßnahmenverfolgung zu einem nachvollziehbaren Prozess. So bleibt Arbeitsschutz nicht bei einzelnen Dokumenten stehen.

Leistungsumfang

Leistungen der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Unterstützung lässt sich passend zur betrieblichen Organisation und zum konkreten Bedarf zusammenstellen.

Arbeitsschutzorganisation

Aufbau und Weiterentwicklung klarer Abläufe, Verantwortlichkeiten und Nachweise.

Gefährdungsbeurteilungen

Ermittlung von Gefährdungen, Ableitung geeigneter Maßnahmen und strukturierte Wirksamkeitskontrolle.

Betriebsbegehungen

Sicherheitstechnische Überprüfung von Arbeitsplätzen, Anlagen und Arbeitsmitteln mit nachvollziehbarer Maßnahmenverfolgung.

Betriebsanweisungen und Unterweisungen

Erstellung und Aktualisierung von Betriebsanweisungen sowie Unterstützung bei der Information und Unterweisung der Beschäftigten.

Arbeitsunfälle und Ursachenanalysen

Untersuchung von Ereignissen, Unterstützung bei Unfallanzeigen und Ableitung von Verbesserungsmaßnahmen.

Arbeitsplätze und Arbeitsmittel

Beratung bei Planung, Beschaffung und Gestaltung von Anlagen, Arbeitsmitteln, persönlicher Schutzausrüstung und Arbeitsverfahren.

Zusammenarbeit

Sicherheitstechnische Betreuung mit klarer Struktur.

Zu Beginn werden Tätigkeiten, Standorte, Gefährdungen und bestehende Arbeitsschutzprozesse eingeordnet. Daraus entsteht ein bedarfsgerechter Betreuungsplan mit priorisierten Maßnahmen.

Regelmäßige Termine, anlassbezogene Unterstützung und verständliche Dokumentation halten die Arbeitssicherheit im Tagesgeschäft präsent. Die Zusammenarbeit mit Führungskräften, Betriebsarzt, Betriebsrat und betrieblichen Verantwortlichen bleibt dabei klar koordiniert.

Häufige Fragen

Fragen zur Fachkraft für Arbeitssicherheit

Wann ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit erforderlich?

Unternehmen müssen die Anforderungen des Arbeitssicherheitsgesetzes und der DGUV Vorschrift 2 erfüllen. Der konkrete Betreuungsumfang richtet sich unter anderem nach Unternehmensgröße, Betreuungsgruppe und Gefährdungssituation.

Kann die Betreuung vollständig extern erfolgen?

Eine externe Fachkraft kann die sicherheitstechnische Betreuung übernehmen oder bestehende interne Strukturen ergänzen. Zuständigkeiten und Schnittstellen werden passend zur Organisation festgelegt.

Welche Themen gehören zur Betreuung?

Zum Leistungsumfang gehören unter anderem Gefährdungsbeurteilungen, Begehungen, Betriebsanweisungen, Unterweisungen, Arbeitsmittel, persönliche Schutzausrüstung, Unfallanalysen und die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes.

Nächster Schritt

Sicherheitstechnische Betreuung passend zum Betrieb einordnen.

Eine kurze Einordnung zeigt, welcher Betreuungsumfang und welche nächsten Maßnahmen zum Unternehmen passen.

Mitgliedschaften

Unsere fachliche Verankerung ist nicht Marketing, sondern Voraussetzung.

  • MITGLIEDVerband Deutscher Betriebs- und WerksärzteFachverband für Arbeits- und Betriebsmedizin
  • MITGLIEDBerlin Partner für Wirtschaft und TechnologieWirtschaftsförderung Berlin
  • MITGLIEDLandesamt für Arbeitsschutz BerlinAnerkennung als überbetrieblicher Dienst
  • MITGLIEDVerwaltungs- berufsgenossenschaftGesetzliche Unfallversicherung
  • MITGLIEDVerband für Sicherheit, Gesundheit und UmweltschutzFachverband für Sicherheitsingenieure

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