Grundbetreuung
Die regelmäßige sicherheitstechnische Betreuung als Basis für eine belastbare Arbeitsschutzorganisation.

Arbeitssicherheit · DGUV Vorschrift 2
Rechtssichere Betreuung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte
Einordnung
Die sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 ist für Unternehmen mit Beschäftigten gesetzlich vorgeschrieben. Arbeitgeber sind verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SIFA) sowie einen Betriebsarzt zu bestellen. Grundlage hierfür sind das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), die DGUV Vorschrift 2 sowie das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Eine wirksame sicherheitstechnische Betreuung geht weit über die Erfüllung gesetzlicher Pflichten hinaus. Ziel ist es, Arbeitsunfälle und Gesundheitsgefahren frühzeitig zu erkennen, Risiken nachhaltig zu minimieren und sichere Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten zu schaffen.

Betreuungsmodell
DGUV Vorschrift 2 ist kein starres Standardpaket. Entscheidend ist, welche Tätigkeiten, Gefährdungen und betrieblichen Veränderungen im Unternehmen tatsächlich vorliegen.
Die regelmäßige sicherheitstechnische Betreuung als Basis für eine belastbare Arbeitsschutzorganisation.
Zusätzliche Leistungen passend zu Gefährdungen, Tätigkeiten, Standorten und der Unternehmensstruktur.
Gezielte Unterstützung bei Veränderungen, Ereignissen, Projekten, Behördenanforderungen oder besonderen Risiken.
Leistungsumfang
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit begleiten Unternehmen bei der Planung, Umsetzung und kontinuierlichen Weiterentwicklung des Arbeitsschutzes. Dabei werden gesetzliche Anforderungen sowie individuelle Prozesse und Risiken des Unternehmens berücksichtigt.
Zusammenarbeit
Der Einstieg bleibt pragmatisch: Erst die Situation verstehen, dann Umfang und Verantwortlichkeiten definieren und die Umsetzung im Betrieb begleiten.
Wir ordnen Tätigkeiten, Gefährdungen, Standorte und bestehende Strukturen ein.
Daraus entsteht ein passendes Modell für Grundbetreuung, betriebsspezifische und anlassbezogene Leistungen.
Fachkräfte unterstützen Führung, Beschäftigte und Verantwortliche bei konkreten Maßnahmen.
Begehungen, Beratung, Nachweise und Maßnahmenverfolgung bleiben dauerhaft anschlussfähig.
Nutzen und Ergebnisse
Eine strukturierte Betreuung entlastet Verantwortliche und macht Arbeitsschutz im Alltag nachvollziehbar.
Rechtssichere Umsetzung aller gesetzlichen Anforderungen.
Betreuung nach Branche und Unternehmensgröße.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsingenieure.
Enge Zusammenarbeit mit unseren Betriebsärzten.
Digitale Dokumentation und nachvollziehbare Prozesse.
Persönliche Ansprechpartner für Unternehmen und Projekte.
Anschluss an die Organisation
Die sicherheitstechnische Betreuung steht nicht isoliert. Fachkunde, Führung, Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und Maßnahmenverfolgung verbinden sich zu einer arbeitsfähigen Organisation.
FAQ
Ja. Unternehmen mit Beschäftigten sind nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie einen Betriebsarzt zu bestellen. Die konkrete Ausgestaltung regelt die DGUV Vorschrift 2.
Die DGUV Vorschrift 2 beschreibt die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung von Unternehmen. Sie legt unter anderem den Umfang der Betreuung und die Einsatzzeiten fest.
Die Grundbetreuung umfasst gesetzlich definierte Standardleistungen. Die betriebsspezifische Betreuung berücksichtigt zusätzliche Risiken, Arbeitsverfahren und individuelle Anforderungen des Unternehmens.
Die Einsatzzeiten ergeben sich aus den Vorgaben der DGUV Vorschrift 2 und richten sich unter anderem nach Branche, Gefährdungsklasse und Anzahl der Beschäftigten.
Ja. Wir übernehmen die vollständige sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 einschließlich der Stellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie – in Zusammenarbeit mit unseren Betriebsärzten – der betriebsärztlichen Betreuung.
Grundlage sind das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), die DGUV Vorschrift 2 sowie das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).
Die Betreuung umfasst unter anderem die Beratung des Arbeitgebers, die Organisation des Arbeitsschutzes, Betriebsbegehungen, die Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt sowie die Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen und Behördenanforderungen.
Bei der Einführung neuer Maschinen oder Arbeitsverfahren, Um- und Neubauten, Arbeitsunfällen oder Beinaheunfällen, Änderungen gesetzlicher Anforderungen, neuen Gefahrstoffen sowie bei Audits, Behördenprüfungen oder Zertifizierungen.
Nächster Schritt
Wir ordnen Tätigkeiten, Gefährdungen und bestehende Strukturen ein und zeigen, welches Betreuungsmodell sinnvoll ist.
Unsere fachliche Verankerung ist nicht Marketing, sondern Voraussetzung.





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