Fachkraft für Arbeitssicherheit bei einer betrieblichen Begehung

Arbeitssicherheit · DGUV Vorschrift 2

Sicherheitstechnische Betreuung, die im Betrieb funktioniert.

Rechtssichere Betreuung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte

Einordnung

Warum ist die sicherheitstechnische Betreuung wichtig?

Die sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 ist für Unternehmen mit Beschäftigten gesetzlich vorgeschrieben. Arbeitgeber sind verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SIFA) sowie einen Betriebsarzt zu bestellen. Grundlage hierfür sind das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), die DGUV Vorschrift 2 sowie das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Eine wirksame sicherheitstechnische Betreuung geht weit über die Erfüllung gesetzlicher Pflichten hinaus. Ziel ist es, Arbeitsunfälle und Gesundheitsgefahren frühzeitig zu erkennen, Risiken nachhaltig zu minimieren und sichere Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten zu schaffen.

Sicherheitstechnische Betreuung im Unternehmen

Betreuungsmodell

Die Betreuung richtet sich nach Risiko, Organisation und Anlass.

DGUV Vorschrift 2 ist kein starres Standardpaket. Entscheidend ist, welche Tätigkeiten, Gefährdungen und betrieblichen Veränderungen im Unternehmen tatsächlich vorliegen.

01

Grundbetreuung

Die regelmäßige sicherheitstechnische Betreuung als Basis für eine belastbare Arbeitsschutzorganisation.

02

Betriebsspezifische Betreuung

Zusätzliche Leistungen passend zu Gefährdungen, Tätigkeiten, Standorten und der Unternehmensstruktur.

03

Anlassbezogene Betreuung

Gezielte Unterstützung bei Veränderungen, Ereignissen, Projekten, Behördenanforderungen oder besonderen Risiken.

Leistungsumfang

Was umfasst die sicherheitstechnische Betreuung?

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit begleiten Unternehmen bei der Planung, Umsetzung und kontinuierlichen Weiterentwicklung des Arbeitsschutzes. Dabei werden gesetzliche Anforderungen sowie individuelle Prozesse und Risiken des Unternehmens berücksichtigt.

01

Sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2

02

Beratung gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

03

Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung

04

Anlassbezogene sicherheitstechnische Betreuung

05

Stellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (SIFA)

06

Stellung eines Sicherheitsingenieurs

07

BetriebsärztlicheBetreuung in Zusammenarbeit mit unseren Betriebsärzten

08

Unterstützung bei der Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG)

09

Beratung bei Gefährdungsbeurteilungen und Schutzmaßnahmen

10

Begleitung bei Behörden- und Berufsgenossenschaftsanforderungen

Zusammenarbeit

So wird aus einer gesetzlichen Pflicht eine arbeitsfähige Betreuung.

Der Einstieg bleibt pragmatisch: Erst die Situation verstehen, dann Umfang und Verantwortlichkeiten definieren und die Umsetzung im Betrieb begleiten.

01

Standortbestimmung

Wir ordnen Tätigkeiten, Gefährdungen, Standorte und bestehende Strukturen ein.

02

Betreuungskonzept

Daraus entsteht ein passendes Modell für Grundbetreuung, betriebsspezifische und anlassbezogene Leistungen.

03

Umsetzung

Fachkräfte unterstützen Führung, Beschäftigte und Verantwortliche bei konkreten Maßnahmen.

04

Fortlaufende Betreuung

Begehungen, Beratung, Nachweise und Maßnahmenverfolgung bleiben dauerhaft anschlussfähig.

Nutzen und Ergebnisse

Ergebnisse und Mehrwert

Eine strukturierte Betreuung entlastet Verantwortliche und macht Arbeitsschutz im Alltag nachvollziehbar.

01

Reduzierung von Sicherheits- und Haftungsrisiken

Rechtssichere Umsetzung aller gesetzlichen Anforderungen.

02

Individuelle Betreuung

Betreuung nach Branche und Unternehmensgröße.

03

Erfahrene Experten

Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsingenieure.

04

Betriebsärztliche Betreuung

Enge Zusammenarbeit mit unseren Betriebsärzten.

05

Digitale Prozesse

Digitale Dokumentation und nachvollziehbare Prozesse.

06

Bundesweite Betreuung

Persönliche Ansprechpartner für Unternehmen und Projekte.

Anschluss an die Organisation

Arbeitsschutz als Teil der täglichen Steuerung.

Die sicherheitstechnische Betreuung steht nicht isoliert. Fachkunde, Führung, Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und Maßnahmenverfolgung verbinden sich zu einer arbeitsfähigen Organisation.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit gesetzlich vorgeschrieben?

Ja. Unternehmen mit Beschäftigten sind nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie einen Betriebsarzt zu bestellen. Die konkrete Ausgestaltung regelt die DGUV Vorschrift 2.

Was ist die DGUV Vorschrift 2?

Die DGUV Vorschrift 2 beschreibt die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung von Unternehmen. Sie legt unter anderem den Umfang der Betreuung und die Einsatzzeiten fest.

Was ist der Unterschied zwischen Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung?

Die Grundbetreuung umfasst gesetzlich definierte Standardleistungen. Die betriebsspezifische Betreuung berücksichtigt zusätzliche Risiken, Arbeitsverfahren und individuelle Anforderungen des Unternehmens.

Wer berechnet die Einsatzzeiten der Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Die Einsatzzeiten ergeben sich aus den Vorgaben der DGUV Vorschrift 2 und richten sich unter anderem nach Branche, Gefährdungsklasse und Anzahl der Beschäftigten.

Kann HSE die komplette sicherheitstechnische Betreuung übernehmen?

Ja. Wir übernehmen die vollständige sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 einschließlich der Stellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie – in Zusammenarbeit mit unseren Betriebsärzten – der betriebsärztlichen Betreuung.

Welche gesetzlichen Grundlagen gelten?

Grundlage sind das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), die DGUV Vorschrift 2 sowie das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).

Welche Leistungen umfasst die Betreuung?

Die Betreuung umfasst unter anderem die Beratung des Arbeitgebers, die Organisation des Arbeitsschutzes, Betriebsbegehungen, die Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt sowie die Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen und Behördenanforderungen.

Wann ist eine anlassbezogene Betreuung erforderlich?

Bei der Einführung neuer Maschinen oder Arbeitsverfahren, Um- und Neubauten, Arbeitsunfällen oder Beinaheunfällen, Änderungen gesetzlicher Anforderungen, neuen Gefahrstoffen sowie bei Audits, Behördenprüfungen oder Zertifizierungen.

Nächster Schritt

Sicherheitstechnische Betreuung passend zum Unternehmen organisieren.

Wir ordnen Tätigkeiten, Gefährdungen und bestehende Strukturen ein und zeigen, welches Betreuungsmodell sinnvoll ist.

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