Arbeitssicherheit · Leistung

Unterweisungen

Unterweisungen sind regelmäßig, bei besonderen Anlässen und nach besonderen Vorkommnissen durchzuführen. Wir bereiten sie mit Ihren Führungskräften vor, führen sie durch und sorgen für eine belastbare Dokumentation.

Ausgangssituation

Die Pflicht ist klar. Die Umsetzung ist die Arbeit.

Durch die Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1) ist jeder Unternehmer verpflichtet, seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu unterweisen. In der Praxis scheitert das selten am Willen, sondern an Zeit, an Unterlagen, die nicht zum Betrieb passen, und an einem Turnus, der im Tagesgeschäft untergeht.

Eine Unterweisung, die abgehakt statt verstanden wird, erfüllt ihren Zweck nicht — weder für die Beschäftigten noch als Nachweis.

Leistungsumfang

Was wir übernehmen

Vorbereitung mit den Führungskräften

Themen, Anlässe und Zielgruppen festlegen und mit den Verantwortlichen abstimmen, wer wen unterweist.

Betriebsspezifische Unterlagen

Präsentationen und Schulungsunterlagen auf das jeweilige Unternehmen abstimmen, statt allgemeine Vorlagen zu verteilen.

Durchführung

Unterweisungen im Betrieb durchführen — an den Tätigkeiten und Arbeitsmitteln, um die es tatsächlich geht.

Anlassbezogene Unterweisung

Bei neuen Tätigkeiten, veränderten Abläufen oder nach besonderen Vorkommnissen kurzfristig nachsteuern.

Dokumentation

Unterlagen zur Dokumentation erstellen, damit Inhalte, Teilnehmende und Termine nachvollziehbar belegt sind.

Wiederholung organisieren

Einen Turnus festlegen, der zum Betrieb passt, und die Wiederholungen im Blick behalten.

Vorgehen

Von der Einzelmaßnahme zum verlässlichen Turnus.

Wir setzen an dem an, was im Betrieb bereits läuft, und ergänzen, was fehlt. Der Weg ist in vier Schritten beschreibbar:

  1. Bestandsaufnahme: Welche Unterweisungen finden statt, für wen, wie dokumentiert?
  2. Themenplan: Pflichtthemen, tätigkeitsbezogene Themen und Anlässe zusammenstellen.
  3. Durchführung: Unterweisung im Betrieb, gemeinsam mit den Führungskräften.
  4. Verstetigung: Turnus, Zuständigkeiten und Dokumentation festlegen.

Warum HSE

Unterweisung als Teil der Führungsarbeit

Als Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt HSE Führungskräfte bei der Vorbereitung und Durchführung von Unterweisungen. Wir stimmen Präsentationen und Schulungen auf das jeweilige Unternehmen ab und erstellen die Unterlagen zur Dokumentation.

Dabei geht es uns darum, Beschäftigte nachhaltig zu motivieren und für angemessene Verhaltensweisen zu sensibilisieren — nicht darum, eine Pflicht formal zu erledigen.

Häufige Fragen

Unterweisungen

Wie oft muss unterwiesen werden?
Unterweisungen erfolgen regelmäßig sowie zusätzlich bei besonderen Anlässen und nach besonderen Vorkommnissen. Den konkreten Turnus legen wir gemeinsam anhand der Tätigkeiten und Gefährdungen fest.
Wer führt die Unterweisung durch?
Die Verantwortung liegt beim Unternehmen, in der Praxis meist bei den Führungskräften. Wir bereiten vor, begleiten und führen dort durch, wo es sinnvoll ist.
Sind digitale Unterweisungen möglich?
Digitale Formate können Präsenzunterweisungen ergänzen. Welche Themen sich dafür eignen, hängt von Tätigkeit und Gefährdung ab und wird im Projekt festgelegt.
Was gilt bei Beschäftigten mit Sprachbarrieren?
Eine Unterweisung wirkt nur, wenn sie verstanden wird. Dafür gibt es die eigene Leistung „Integration ausländischer Beschäftigter“, die verständliche Unterweisung und Einbindungsmaßnahmen zusammenführt.
Wie wird die Unterweisung nachgewiesen?
Über eine Dokumentation, die Inhalte, Teilnehmende und Termine festhält. Die entsprechenden Unterlagen stellen wir bereit.

Nächster Schritt

Unterweisungen verlässlich organisieren.

Sagen Sie uns, welche Bereiche und Tätigkeiten betroffen sind und wie Unterweisungen heute organisiert sind.

Mitgliedschaften

Unsere fachliche Verankerung ist nicht Marketing, sondern Voraussetzung.

  • MITGLIEDVerband Deutscher Betriebs- und WerksärzteFachverband für Arbeits- und Betriebsmedizin
  • MITGLIEDBerlin Partner für Wirtschaft und TechnologieWirtschaftsförderung Berlin
  • MITGLIEDLandesamt für Arbeitsschutz BerlinAnerkennung als überbetrieblicher Dienst
  • MITGLIEDVerwaltungs- berufsgenossenschaftGesetzliche Unfallversicherung
  • MITGLIEDVerband für Sicherheit, Gesundheit und UmweltschutzFachverband für Sicherheitsingenieure

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