Als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator übernehmen wir für Ihre Bauvorhaben alle Aufgaben zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf Ihren Baustellen. Wir legen mit Ihnen Arbeitsschutz-Maßnahmen fest, koordinieren sie und überprüfen vor Ort deren Einhaltung.
Grundlage für diese Tätigkeit ist der § 3 der Baustellenverordnung (BaustellV). Ein SiGeKo ist meist schon bei der Planung des Baus beteiligt und arbeitet Pläne für geeignete Schutzmaßnahmen aus.
Als SiGeKo untersuchen wir:
- alle Planungen in Bezug auf Sicherheits- und Gesundheitsrisiken,
- koordinieren die Sicherheitsmaßnahmen auf der Baustelle,
- führen Unterweisungen durch
- koordinieren die Nutzung von sicherheitstechnischen Einrichtungen,
- erarbeiten Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne
- kontrollieren die Maßnahmen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf der Baustelle
- unternehmen Sicherheitsbegehungen
- protokollieren alle sicherheitstechnischen Mängel und schreiben die Pläne entsprechend fort