Brandschutz · Leistung

Erstellung brandschutztechnischer Stellungnahme

Brandschutztechnische Stellungnahmen beschäftigen sich mit einzelnen Maßnahmen des Brandschutzes. Sie werden von Behörden angefordert, um als Entscheidungshilfe zu dienen.

Ausgangssituation

Eine abgegrenzte Frage braucht eine abgegrenzte Antwort.

Nicht jede Frage im Brandschutz erfordert ein vollständiges Brandschutzkonzept. Oft geht es um einen abgegrenzten Punkt: Bei einem Anbau kann beispielsweise eine Stellungnahme über die Rettungswege oder die Wasserlöschanlagen (Sprinkler) angefordert werden.

Für Bauherren und Betreiber ist das der Moment, in dem eine nachvollziehbare fachliche Einordnung gebraucht wird — schriftlich, auf das Objekt bezogen und so aufbereitet, dass die zuständige Stelle damit arbeiten kann.

Leistungsumfang

Was eine Stellungnahme leistet

Fragestellung klären

Gemeinsam festlegen, worauf sich die Stellungnahme bezieht und welche Stelle sie anfordert.

Unterlagen sichten

Vorhandene Pläne, Genehmigungen und brandschutztechnische Festlegungen zusammenführen und auf Aktualität prüfen.

Objektbezug herstellen

Den tatsächlichen Zustand im Objekt einbeziehen, statt allein auf dem Planstand zu argumentieren.

Fachliche Bewertung

Die betrachtete Maßnahme brandschutztechnisch einordnen und die Einschätzung begründen.

Schriftliche Ausarbeitung

Eine Stellungnahme, die für sich steht: Anlass, Grundlagen, Bewertung und Ergebnis nachvollziehbar dargestellt.

Begleitung bei Rückfragen

Bei Nachfragen der anfordernden Stelle die Einschätzung erläutern und ergänzen.

Vorgehen

Von der Anfrage zur belastbaren Stellungnahme.

Der Ablauf ist bewusst schlank, weil eine Stellungnahme meist unter Zeitdruck gebraucht wird:

  1. Anlass und Fragestellung aufnehmen, gegebenenfalls direkt mit der anfordernden Stelle.
  2. Unterlagen sichten und offene Punkte benennen.
  3. Objekt betrachten, soweit für die Fragestellung erforderlich.
  4. Stellungnahme ausarbeiten und übergeben.

Warum HSE

Im Zusammenhang bewertet

Wir betrachten die Einzelfrage im Zusammenhang mit dem übrigen Brandschutz des Objekts — mit Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungsplänen und den Ergebnissen von Begehungen. Eine Stellungnahme, die dazu im Widerspruch steht, erzeugt später neue Fragen.

Wo eine Fragestellung über eine Stellungnahme hinausgeht, sagen wir das, statt sie zu dehnen.

Häufige Fragen

Brandschutztechnische Stellungnahme

Wann wird eine Stellungnahme angefordert?
Typischerweise von einer Behörde als Entscheidungshilfe zu einer einzelnen Maßnahme, etwa bei einem Anbau zu Rettungswegen oder zu Wasserlöschanlagen.
Worin unterscheidet sie sich von einem Brandschutzkonzept?
Eine Stellungnahme betrachtet einzelne Maßnahmen des Brandschutzes. Ein Konzept betrachtet das Objekt umfassend. Welche Form gebraucht wird, ergibt sich aus der Anforderung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
In der Regel vorhandene Pläne, Genehmigungsunterlagen und bestehende brandschutztechnische Festlegungen. Was konkret gebraucht wird, klären wir zu Beginn.
Wie lange dauert die Erstellung?
Das hängt von der Fragestellung und der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Nach der ersten Sichtung können wir eine Einschätzung geben.
Ist eine Begehung erforderlich?
Häufig ja, weil der tatsächliche Zustand im Objekt vom Planstand abweichen kann. Ob und in welchem Umfang, richtet sich nach der Fragestellung.

Nächster Schritt

Stellungnahme anfragen.

Schildern Sie uns kurz den Anlass und die Fragestellung. Wir sagen Ihnen, welche Unterlagen wir brauchen.

Mitgliedschaften

Unsere fachliche Verankerung ist nicht Marketing, sondern Voraussetzung.

  • MITGLIEDVerband Deutscher Betriebs- und WerksärzteFachverband für Arbeits- und Betriebsmedizin
  • MITGLIEDBerlin Partner für Wirtschaft und TechnologieWirtschaftsförderung Berlin
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