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Anforderungen an Brandschutzordnungen

Eine Brandschutzordnung legt verständliche Regeln für das Verhalten im Brandfall, die Brandvermeidung, die Alarmierung und die Rettung fest. HSE unterstützt bei der Ausarbeitung der Teile A, B und C – passend zu den Arbeitsabläufen, Einrichtungen und Verantwortlichkeiten des jeweiligen Betriebs.

  • Ausarbeitung der Brandschutzverordnung bzgl. der spezifischen Arbeitsabläufe und Einrichtungen in Absprache mit dem Betreiber des Objektes
  • Führen von Abstimmungsgesprächen mit den zuständigen Feuerwehrdienststellen
  • Fertigstellen der Entwürfe der Brandschutzordnung
  • Erzeugen von gängigen Datenformaten auf einem Datenträger
  • eine Brandschutzunterweisung für Ihr Personal
  • Aushang: Verhalten im Brandfall (Brandschutzordnung Teil A)

Brandschutzordnung verständlich umsetzen

Verhalten, Zuständigkeiten und Abläufe klar festlegen.

Eine Brandschutzordnung übersetzt die Anforderungen des Betriebs in klare Regeln für den Alltag und den Ereignisfall. Sie sollte zu den Arbeitsabläufen, Räumen, technischen Einrichtungen und Verantwortlichkeiten vor Ort passen.

Teil A: Verhalten im Brandfall

Kurze, sichtbare Hinweise für alle Personen im Gebäude: Brand melden, alarmieren, sich in Sicherheit bringen und Rettungswege nutzen.

Teil B: Regeln für Beschäftigte

Konkrete Regeln zur Brandvermeidung, zu Flucht- und Rettungswegen, Melde- und Löscheinrichtungen sowie zum Verhalten im Betrieb.

Teil C: Aufgaben und Organisation

Aufgaben für Personen mit besonderen Brandschutzfunktionen, Alarmpläne, Verantwortlichkeiten und vorbereitete Abläufe für den Einsatzfall.

Erstellung und Einführung

HSE unterstützt bei Bestandsaufnahme, Abstimmung, Ausarbeitung, Unterweisung und der Einführung im Unternehmen – passend zu den tatsächlichen Bedingungen vor Ort.

Handlungsanweisungen für Funktionsstellen

Für Selbsthilfekräfte, Räumungshelfer, Sammelplatzleiter und Brandfall-Lotsen werden klare Aufgaben, Zuständigkeiten und Abläufe festgelegt. Die Ausgabe und der Empfang der Handlungsanweisungen werden schriftlich dokumentiert.

Mitgliedschaften

Unsere fachliche Verankerung ist nicht Marketing, sondern Voraussetzung.

  • MITGLIEDVerband Deutscher Betriebs- und WerksärzteFachverband für Arbeits- und Betriebsmedizin
  • MITGLIEDBerlin Partner für Wirtschaft und TechnologieWirtschaftsförderung Berlin
  • MITGLIEDLandesamt für Arbeitsschutz BerlinAnerkennung als überbetrieblicher Dienst
  • MITGLIEDVerwaltungs- berufsgenossenschaftGesetzliche Unfallversicherung
  • MITGLIEDVerband für Sicherheit, Gesundheit und UmweltschutzFachverband für Sicherheitsingenieure

Neuigkeiten

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