Teil A: Verhalten im Brandfall
Kurze, sichtbare Hinweise für alle Personen im Gebäude: Brand melden, alarmieren, sich in Sicherheit bringen und Rettungswege nutzen.
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Eine Brandschutzordnung legt verständliche Regeln für das Verhalten im Brandfall, die Brandvermeidung, die Alarmierung und die Rettung fest. HSE unterstützt bei der Ausarbeitung der Teile A, B und C – passend zu den Arbeitsabläufen, Einrichtungen und Verantwortlichkeiten des jeweiligen Betriebs.
Brandschutzordnung verständlich umsetzen
Eine Brandschutzordnung übersetzt die Anforderungen des Betriebs in klare Regeln für den Alltag und den Ereignisfall. Sie sollte zu den Arbeitsabläufen, Räumen, technischen Einrichtungen und Verantwortlichkeiten vor Ort passen.
Kurze, sichtbare Hinweise für alle Personen im Gebäude: Brand melden, alarmieren, sich in Sicherheit bringen und Rettungswege nutzen.
Konkrete Regeln zur Brandvermeidung, zu Flucht- und Rettungswegen, Melde- und Löscheinrichtungen sowie zum Verhalten im Betrieb.
Aufgaben für Personen mit besonderen Brandschutzfunktionen, Alarmpläne, Verantwortlichkeiten und vorbereitete Abläufe für den Einsatzfall.
HSE unterstützt bei Bestandsaufnahme, Abstimmung, Ausarbeitung, Unterweisung und der Einführung im Unternehmen – passend zu den tatsächlichen Bedingungen vor Ort.
Für Selbsthilfekräfte, Räumungshelfer, Sammelplatzleiter und Brandfall-Lotsen werden klare Aufgaben, Zuständigkeiten und Abläufe festgelegt. Die Ausgabe und der Empfang der Handlungsanweisungen werden schriftlich dokumentiert.
Unsere fachliche Verankerung ist nicht Marketing, sondern Voraussetzung.





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