Brandschutz · Leistung
Unterweisung der Mitarbeiter
Ausgangssituation
Eine Brandschutzordnung wirkt erst, wenn sie bekannt ist.
Im Brandfall entscheiden die ersten Minuten. Ob eine Person den nächsten Fluchtweg kennt, den Alarm auslöst und weiß, wann sie einen Entstehungsbrand bekämpfen darf und wann nicht, hängt davon ab, was vorher vermittelt wurde.
Die Brandschutzordnung beschreibt das Verhalten im Objekt: Teil A richtet sich an alle Personen, Teil B an die Beschäftigten ohne besondere Brandschutzaufgaben, Teil C an Personen mit besonderen Aufgaben. Die Unterweisung bringt diese Festlegungen zu den Menschen, die danach handeln sollen.
Leistungsumfang
Was die Unterweisung abdeckt
Verhalten im Brandfall
Umgang mit Löscheinrichtungen
Inhouse-Unterweisung
Digitale Unterweisung
Jährliche Wiederholung
Vorgehen
Erst das Objekt, dann die Unterweisung.
Wir sehen uns zuerst an, was für Ihr Objekt bereits festgelegt ist, und bauen die Unterweisung darauf auf. So bleibt sie anschlussfähig an Ihre Brandschutzordnung und Ihre Pläne.
- Objekt und vorhandene Festlegungen sichten.
- Zielgruppen klären: alle Beschäftigten, Personen mit besonderen Aufgaben, Neuzugänge.
- Unterweisung durchführen — vor Ort oder digital.
- Dokumentieren und die Wiederholung terminieren.
Warum HSE
Unterweisung, die zum Objekt passt
HSE Health & Safety Experts betreut Brandschutz nicht als einzelne Schulung, sondern im Zusammenhang mit Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungsplänen sowie den Begehungen im Objekt. Das hält Unterweisung und Dokumentenlage auf demselben Stand.
Wir unterweisen an dem, was im Objekt tatsächlich vorhanden ist — nicht an einer allgemeinen Musterpräsentation.
Häufige Fragen
Brandschutzunterweisung
Wie oft sollte unterwiesen werden?
Was unterscheidet Teil A, B und C der Brandschutzordnung?
Ersetzt die Unterweisung die Ausbildung zum Brandschutzhelfer?
Was, wenn noch keine Brandschutzordnung vorliegt?
Wird die Unterweisung dokumentiert?
Nächster Schritt




