Brandschutz · Leistung

Unterweisung der Mitarbeiter

HSE bietet eine Brandschutzunterweisung für das Personal unter Einbeziehung der Brandschutzordnung Teil A, B und C — abgestimmt auf Ihr Objekt, Ihre Nutzung und Ihre Abläufe.

Ausgangssituation

Eine Brandschutzordnung wirkt erst, wenn sie bekannt ist.

Im Brandfall entscheiden die ersten Minuten. Ob eine Person den nächsten Fluchtweg kennt, den Alarm auslöst und weiß, wann sie einen Entstehungsbrand bekämpfen darf und wann nicht, hängt davon ab, was vorher vermittelt wurde.

Die Brandschutzordnung beschreibt das Verhalten im Objekt: Teil A richtet sich an alle Personen, Teil B an die Beschäftigten ohne besondere Brandschutzaufgaben, Teil C an Personen mit besonderen Aufgaben. Die Unterweisung bringt diese Festlegungen zu den Menschen, die danach handeln sollen.

Leistungsumfang

Was die Unterweisung abdeckt

Brandschutzordnung Teil A, B und C

Die Festlegungen Ihres Objekts vermitteln — von den Aushängen bis zu den besonderen Aufgaben einzelner Personen.

Verhalten im Brandfall

Alarmierung, Fluchtwege, Sammelstellen und das Verhalten bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte.

Umgang mit Löscheinrichtungen

Wo Löscheinrichtungen vorhanden sind, wie sie bedient werden und wo die Grenze zur Eigengefährdung verläuft.

Inhouse-Unterweisung

Unterweisung vor Ort im Objekt, damit Wege, Türen und Einrichtungen am realen Beispiel besprochen werden.

Digitale Unterweisung

Digitale Formate für verteilte Standorte oder Schichtbetrieb, wo eine Präsenzunterweisung nicht alle erreicht.

Jährliche Wiederholung

Wiederholungsunterweisung im festen Turnus, damit der Stand nicht mit der Zeit verblasst.

Vorgehen

Erst das Objekt, dann die Unterweisung.

Wir sehen uns zuerst an, was für Ihr Objekt bereits festgelegt ist, und bauen die Unterweisung darauf auf. So bleibt sie anschlussfähig an Ihre Brandschutzordnung und Ihre Pläne.

  1. Objekt und vorhandene Festlegungen sichten.
  2. Zielgruppen klären: alle Beschäftigten, Personen mit besonderen Aufgaben, Neuzugänge.
  3. Unterweisung durchführen — vor Ort oder digital.
  4. Dokumentieren und die Wiederholung terminieren.

Warum HSE

Unterweisung, die zum Objekt passt

HSE Health & Safety Experts betreut Brandschutz nicht als einzelne Schulung, sondern im Zusammenhang mit Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungsplänen sowie den Begehungen im Objekt. Das hält Unterweisung und Dokumentenlage auf demselben Stand.

Wir unterweisen an dem, was im Objekt tatsächlich vorhanden ist — nicht an einer allgemeinen Musterpräsentation.

Häufige Fragen

Brandschutzunterweisung

Wie oft sollte unterwiesen werden?
Üblich ist eine jährliche Wiederholungsunterweisung, ergänzt um Unterweisungen bei Neueinstellungen und nach Änderungen im Objekt oder in den Abläufen.
Was unterscheidet Teil A, B und C der Brandschutzordnung?
Teil A richtet sich an alle Personen im Objekt, Teil B an die Beschäftigten ohne besondere Brandschutzaufgaben und Teil C an Personen mit besonderen Aufgaben im Brandschutz.
Ersetzt die Unterweisung die Ausbildung zum Brandschutzhelfer?
Nein. Die Unterweisung vermittelt das Verhalten im Brandfall für alle Beschäftigten. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer ist ein eigenes Format mit praktischem Anteil.
Was, wenn noch keine Brandschutzordnung vorliegt?
Dann klären wir zuerst, welche Festlegungen für Ihr Objekt gebraucht werden. Die Unterweisung setzt darauf auf, sonst vermittelt sie Verhalten, das nirgends festgehalten ist.
Wird die Unterweisung dokumentiert?
Ja. Inhalte, Teilnehmende und Termine werden festgehalten, damit der Stand nachvollziehbar ist.

Nächster Schritt

Brandschutzunterweisung planen.

Nennen Sie uns Objekt, Beschäftigtenzahl und den vorhandenen Stand Ihrer Brandschutzordnung.

Mitgliedschaften

Unsere fachliche Verankerung ist nicht Marketing, sondern Voraussetzung.

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