FAQ

Häufige Fragen.
Klare Antworten.

Von der Fachkraft für Arbeitssicherheit über arbeitsmedizinische Betreuung bis zur Gefährdungsbeurteilung: Hier finden Unternehmen Antworten auf häufige Fragen rund um Arbeits- und Gesundheitsschutz.

HSE unterstützt Unternehmen in Deutschland und Europa – vom einzelnen Standort bis zu komplexen Filial- und Multi-Site-Strukturen.

Betriebsarzt & Arbeitsmedizin

Wann braucht ein Unternehmen einen Betriebsarzt?Unternehmen müssen die erforderliche betriebsärztliche Betreuung entsprechend den für sie geltenden Vorgaben organisieren.

Die konkrete Ausgestaltung richtet sich unter anderem nach Beschäftigtenzahl, Branche, Betreuungsmodell und den Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit sind dabei Bestandteile derselben betrieblichen Präventionsorganisation.

Was macht ein Betriebsarzt im Unternehmen?Betriebsärzte beraten Arbeitgeber und Beschäftigte zu den gesundheitlichen Auswirkungen der Arbeit und zur arbeitsmedizinischen Prävention.

Dazu gehören unter anderem arbeitsmedizinische Vorsorge, Beratung zu Arbeitsbedingungen und Gefährdungen sowie die Mitwirkung an betrieblichen Präventionsmaßnahmen.

Kann ein externer Betriebsarzt beauftragt werden?Ja. Unternehmen können ihre betriebsärztliche Betreuung extern organisieren.

Das ermöglicht insbesondere Unternehmen ohne eigene arbeitsmedizinische Strukturen, die erforderliche Expertise bedarfsgerecht einzubinden. Auch für Unternehmen mit mehreren Standorten können zentrale Betreuungsmodelle sinnvoll sein.

Wie viel betriebsärztliche Betreuung benötigt ein Unternehmen?Der Umfang richtet sich nach dem geltenden Betreuungsmodell und dem tatsächlichen betrieblichen Bedarf.

Bei der Regelbetreuung größerer Betriebe spielen Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung eine Rolle. Tätigkeiten, Gefährdungen, Beschäftigtenzahl und betriebliche Besonderheiten beeinflussen den erforderlichen Umfang.

Was ist arbeitsmedizinische Vorsorge?Arbeitsmedizinische Vorsorge ist eine individuelle Präventionsmaßnahme im Zusammenhang mit den gesundheitlichen Auswirkungen der Arbeit.

Sie umfasst insbesondere ärztliche Beratung und Anamnese. Untersuchungen können dazugehören, soweit sie für die individuelle Aufklärung und Beratung erforderlich sind und die beschäftigte Person sie nicht ablehnt. Vorsorge dient ausdrücklich nicht dem Nachweis der gesundheitlichen Eignung für eine Tätigkeit.

Welche arbeitsmedizinische Vorsorge ist erforderlich?Das hängt von den Tätigkeiten und Gefährdungen ab.

Die Gefährdungsbeurteilung bildet eine wesentliche Grundlage für die Einordnung. Die ArbMedVV unterscheidet zwischen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge und nennt im Anhang konkrete Vorsorgeanlässe.

Was ist der Unterschied zwischen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge?Sie unterscheiden sich darin, unter welchen Voraussetzungen Vorsorge veranlasst, angeboten oder auf Wunsch ermöglicht werden muss.

Pflichtvorsorge muss bei bestimmten besonders gefährdenden Tätigkeiten veranlasst werden. Angebotsvorsorge muss bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten angeboten werden. Wunschvorsorge ist Beschäftigten auf Wunsch zu ermöglichen, sofern nach Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der getroffenen Schutzmaßnahmen ein Gesundheitsschaden nicht ausgeschlossen werden kann.

Was ist der Unterschied zwischen arbeitsmedizinischer Vorsorge und einer Eignungsuntersuchung?Vorsorge dient der Prävention; eine Eignungsuntersuchung beantwortet eine andere Fragestellung.

Arbeitsmedizinische Vorsorge betrachtet die Wechselwirkungen zwischen Arbeit und Gesundheit und dient nicht dem Nachweis der gesundheitlichen Eignung. Eignungsuntersuchungen müssen daher fachlich, rechtlich und organisatorisch von der Vorsorge getrennt betrachtet werden.

Können arbeitsmedizinische Leistungen auch direkt im Unternehmen durchgeführt werden?Ja. Je nach Leistung und organisatorischen Voraussetzungen können arbeitsmedizinische Termine direkt an Unternehmensstandorten durchgeführt werden.

Das kann insbesondere bei größeren Belegschaften oder mehreren Beschäftigten mit vergleichbarem Vorsorgebedarf sinnvoll sein und Wegezeiten reduzieren.

Können arbeitsmedizinische Beratungen auch digital stattfinden?Teilweise ja.

Digitale Beratung kann die arbeitsmedizinische Betreuung sinnvoll ergänzen. Ob ein digitales Format geeignet ist, hängt jedoch von Anlass, erforderlicher Leistung und fachlichen Rahmenbedingungen ab. Die aktuelle DGUV-Systematik berücksichtigt ausdrücklich Einsatzmöglichkeiten digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien.

Welche Informationen erhält der Arbeitgeber nach einer arbeitsmedizinischen Vorsorge?Medizinische Diagnosen und individuelle Gesundheitsinformationen werden dem Arbeitgeber nicht offengelegt.

Arbeitsmedizinische Vorsorge unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist außerdem von einer Eignungsbeurteilung zu unterscheiden.

Wie werden Gesundheitsdaten und die ärztliche Schweigepflicht geschützt?Medizinische Informationen werden besonders vertraulich behandelt und unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.

Medizinische Daten und betriebliche HSE-Informationen müssen organisatorisch sauber voneinander getrennt werden. Zugriffe und Verarbeitung richten sich nach Zweck, Rolle und den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen.

Was kostet eine betriebsärztliche Betreuung?Die Kosten richten sich nach Betreuungsumfang, Unternehmensstruktur und benötigten Leistungen.

Beschäftigtenzahl, Standorte, Betreuungsmodell, Tätigkeiten und zusätzlicher Vorsorgebedarf können den Aufwand beeinflussen. Deshalb ist eine kurze Bestandsaufnahme meist sinnvoller als ein pauschaler Preis pro Beschäftigtem.

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