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FAQ
Von der Fachkraft für Arbeitssicherheit über arbeitsmedizinische Betreuung bis zur Gefährdungsbeurteilung: Hier finden Unternehmen Antworten auf häufige Fragen rund um Arbeits- und Gesundheitsschutz.
HSE unterstützt Unternehmen in Deutschland und Europa – vom einzelnen Standort bis zu komplexen Filial- und Multi-Site-Strukturen.
Wie diese Betreuung konkret ausgestaltet wird, hängt unter anderem von Beschäftigtenzahl, Branche, Betreuungsmodell und zuständigem Unfallversicherungsträger ab. Die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung.
Dazu gehören beispielsweise Beratung bei Gefährdungsbeurteilungen, Begehungen, Bewertung von Arbeitsplätzen und Arbeitsmitteln, Unterstützung bei Maßnahmen und Beratung von Führungskräften. Ziel ist nicht nur Dokumentation, sondern die wirksame Umsetzung im Betrieb.
Das ist insbesondere interessant, wenn Unternehmen die notwendige Fachkompetenz nicht vollständig intern vorhalten möchten oder eine übergreifende Betreuung mehrerer Standorte benötigen.
Bei der Regelbetreuung größerer Betriebe setzt sich die Betreuung aus Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung zusammen. Branche, Beschäftigtenzahl, Gefährdungen, betriebliche Veränderungen und weitere Faktoren beeinflussen den tatsächlichen Bedarf. Die konkrete Einordnung sollte anhand der für das Unternehmen geltenden DGUV Vorschrift 2 erfolgen.
Für die betriebsspezifische Betreuung werden relevante Aufgaben und der erforderliche Aufwand anhand der tatsächlichen betrieblichen Situation ermittelt. Dazu können beispielsweise besondere Gefährdungen oder wesentliche Veränderungen gehören.
Betrachtet werden Organisation, Tätigkeiten, Standorte, vorhandene Gefährdungsbeurteilungen, offene Maßnahmen und bestehende Prozesse. Daraus werden Prioritäten, Begehungen, Beratungsleistungen und weitere Maßnahmen abgeleitet.
Der sinnvolle Vor-Ort-Anteil richtet sich nach Betreuungsmodell, Gefährdungen, Unternehmensstruktur und konkretem Beratungsbedarf. Präsenz und digitale Zusammenarbeit können dabei sinnvoll kombiniert werden.
Dabei können beispielsweise Arbeitsplätze, Verkehrswege, Arbeitsmittel, Gefahrstoffe, organisatorische Abläufe oder vorhandene Schutzmaßnahmen betrachtet werden. Feststellungen sollten anschließend nachvollziehbar dokumentiert, bewertet und in Maßnahmen überführt werden.
Gerade bei mehreren Standorten reicht eine Sammlung einzelner Begehungsberichte nicht aus. Eine zentrale Maßnahmensteuerung macht sichtbar, was offen ist, wer verantwortlich ist und wo Handlungsbedarf besteht.
Relevant sind beispielsweise Beschäftigtenzahl, Branche, Anzahl und Lage der Standorte, Gefährdungen sowie der gewünschte Umfang der operativen Unterstützung. Die Betreuung lässt sich je nach Bedarf über unterschiedliche Betreuungs- und Projektmodelle strukturieren.
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