Sicherheit beginnt mit einer fundierten Gefährdungsbeurteilung
Warum eine Gefährdungsbeurteilung unverzichtbar ist
Unsere Leistungen
Ermittlung von Gefährdungen
Wir analysieren sämtliche Arbeitsbereiche, Tätigkeiten und
Prozesse und identifizieren potenzielle Gefährdungen für Beschäftigte und Dritte.
Bewertung von Risiken
Gefährdungen werden hinsichtlich Eintrittswahrscheinlichkeit
und möglicher Auswirkungen bewertet und priorisiert.
Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen
Gemeinsam entwickeln wir technische, organisatorische
und personenbezogene Maßnahmen, um Risiken nachhaltig zu reduzieren.
Dokumentation
Alle Ergebnisse werden nachvollziehbar dokumentiert und entsprechen den gesetzlichen
Anforderungen sowie den Vorgaben der Berufsgenossenschaften.
Aktualisierung bestehender Gefährdungsbeurteilungen
Veränderungen von Arbeitsmitteln, Prozessen oder gesetzlichen Anforderungen machen regelmäßige
Anpassungen erforderlich. Wir überprüfen bestehende Dokumentationen und aktualisieren diese bei Bedarf.
Digitale Umsetzung
Auf Wunsch integrieren wir Gefährdungsbeurteilungen in digitale Arbeitsschutzsysteme
Warum Unternehmen mit HSE zusammenarbeiten
Praxisorientierte Beratung
Unsere Lösungen orientieren sich an den tatsächlichen
Arbeitsabläufen und lassen sich direkt umsetzen.
Interdisziplinäre Kompetenz
Unsere Experten verbinden Arbeitsschutz, Brandschutz, Betriebsmedizin und organisatorische
Beratung zu einem ganzheitlichen Ansatz.
Individuelle Betreuung
Jedes Unternehmen erhält eine Gefährdungsbeurteilung,
die exakt auf seine Tätigkeiten, Prozesse und Risiken abgestimmt ist.
Digitale Dokumentation
Wir unterstützen bei der digitalen Verwaltung und Aktualisierung ihrer
Arbeitsschutzdokumentation.
Nationale und internationale Projekte
Wir begleiten Unternehmen unterschiedlicher Branchen
vom mittelständischen Betrieb bis zu internationalen Infrastrukturprojekten.
Gesetzliche Grundlage
Die Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung ergibt sich insbesondere aus:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 5 und § 6)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Biostoffverordnung (BioStoffV)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- DGUV Vorschriften und Regeln
Eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung ist insbesondere bei Veränderungen von Arbeitsverfahren, Arbeitsmitteln oder gesetzlichen Anforderungen erforderlich.
Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
Eine Gefährdungsbeurteilung ist die systematische Ermittlung und Bewertung möglicher Gefährdungen am Arbeitsplatz. Auf dieser Grundlage werden geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt und dokumentiert.
Ist eine Gefährdungsbeurteilung gesetzlich vorgeschrieben?
Ja. Nach dem Arbeitsschutzgesetz sind Arbeitgeber verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen für alle Tätigkeiten und Arbeitsbereiche durchzuführen und regelmäßig zu aktualisieren.
Wie oft muss eine Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?
Immer dann, wenn sich Arbeitsbedingungen verändern, neue Maschinen oder Gefahrstoffe eingeführt werden, Arbeitsunfälle auftreten oder sich gesetzliche Anforderungen ändern.
Wer darf eine Gefährdungsbeurteilung erstellen?
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verantwortlich. In der Praxis werden häufig Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder externe Spezialisten wie die HSE Health & Safety Experts GmbH hinzugezogen.
Muss die Gefährdungsbeurteilung dokumentiert werden?
Ja. Die Ergebnisse sowie die festgelegten Maßnahmen müssen nachvollziehbar dokumentiert und bei Bedarf gegenüber Behörden oder Berufsgenossenschaften nachgewiesen werden.
Unterstützt HSE auch bei der Umsetzung der Maßnahmen?
Ja. Neben der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung begleiten wir Unternehmen auch bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen, Unterweisungen, Audits sowie der regelmäßigen Aktualisierung.
Unser Service basiert auf sechs strategischen Kernkompetenzen
- Arbeitsschutz
Sichere und gesunde Arbeitsplätze sind ein klarer Erfolgsfaktor. Arbeitsschutz- und Sicherheitsanforderungen werden strukturiert und verlässlich umgesetzt.
- Gesundheitsschutz
Arbeitsschutz ist ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Gesundheits- und Sicherheitsmanagements in Unternehmen. Im Fokus stehen die Sicherheit, Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten am Arbeitsplatz.
- Brandschutz
Unsere Experten im betrieblichen Brandschutz helfen Unternehmen, Brandrisiken zu identifizieren, zu bewerten und geeignete Maßnahmen zur Prävention umzusetzen.
- Krisenmanagement
Unvorhergesehene Ereignisse können in Unternehmen schnell zu schwerwiegenden Notfällen führen.
- Digital
Wir digitalisieren bestehende Sicherheitsstrukturen – projektbasiert, praxisnah und ohne unnötige Komplexität.Ob Gefahrstoffkataster, Sicherheitsdatenblätter oder Dokumentation: Wir schaffen klare, digitale Prozesse, die im Alltag funktionieren.
- HSE Akademie
Praxisnahe Unterweisungen, flexible Online-Schulungen und eine digitale Schulungsverwaltung in einem System. Rechtssicher dokumentiert, jederzeit abrufbar und perfekt kombinierbar mit Blended Learning.
Warum HS Expert wählen
Wir übernehmen Verantwortung./img>
Wir denken unternehmerisch.
Wir denken unternehmerisch. Arbeitsschutz ist kein Verwaltungsakt. Er ist Teil der Unternehmensentwicklung.
Wir handeln modern und lösungsorientiert.
Wir handeln modern und lösungsorientiert. Wir handeln modern und lösungsorientiert.
Wir liefern Lösungen - keine Dokumente fürs Regal.
Wir liefern Lösungen - keine Dokumente fürs Regal. Unsere Arbeit ist nutzbar, belastbar und praxisfähig.
Wir arbeiten digital und systemisch.
Wir arbeiten digital und systemisch.
Transparenz ist Teil unseres Systems.
Transparenz ist Teil unseres Systems.
Qualität ist nicht verhandelbar.
Qualität ist nicht verhandelbar. Mehr als nur Beratung – Der HSE-Agentur-Ansatz
Wir verstehen uns nicht als traditionelle Berater.
Baustellen
Metallindustrie
Logistikunternehmen
Pharmazeutische Industrie
Anwaltskanzleien
Kosmetikindustrie
Bürobetriebe
Gassektor
Museen und Ausstellungen
Lebensmittel Lieferdienste
Pflegedienste
Automobilindustrie
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