Um Gefährdungen am Arbeitsplatz zu minimieren, ist es maßgeblich das sichere Verhalten der Mitarbeiter zu fördern. Hierzu zählen organisatorische Maßnahmen, die Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung sowie Schulungen und Informationen für die Beschäftigten. Betriebsanweisungen spielen dabei eine zentrale Rolle.
Die Erstellung von Betriebsanweisungen erfordert nicht nur Kenntnisse der Arbeitsprozesse, sondern auch Informationen zu verwendeten Materialien, Geräten, Maschinen und persönlicher Schutzausrüstung.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, sämtliche Arbeitsplätze und Tätigkeiten in seinem Betrieb systematisch auf mögliche Gefährdungen der Beschäftigten zu überprüfen und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten (vgl. § 5 ArbSchG, § 3 BetrSichV). Die Ergebnisse sind zu dokumentieren (§ 6 Abs. 1 ArbSchG).
Folgende Leistungen sind standardmäßig sinnvoll:
- Ermittlung des erforderlichen Bedarfs für Betriebsanweisungen (Gefahrstoffe, Maschinen, PSA. etc.) in Deinem Unternehmen
- Erstellung von Betriebsanweisungen für Anlagen- und Maschinen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Erstellung von Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe
- Erstellung von Betriebsanweisungen für Gefahr- und Biostoffe