Ein Brandschutzbeauftragter schützt auf organisatorischer Ebene die Mitarbeiter und Gebäude vor Schäden durch Brände und Explosionen. Für die Unternehmer sind Brände ein Supergau und Grund genug, um sich nachhaltig mit der Brandvermeidung auseinanderzusetzen. Häufig ist die Nichtbeachtung grundlegender Brandschutzregeln Ursache von Bränden. Wenn Baugenehmigungen für Gebäude erteilt werden, werden häufig Brandschutzbeauftragte von Rechtswegen gefordert – nicht nur beim Neubau, sondern auch beim Anbau.
Die Aufgaben eine Brandschutzbeauftragten sind u.a.:
- die Erstellung einer Brandschutzordnung,
- die Organisation von Brandschutzunterweisungen und
- die regelmäßige Durchführung von Brandschutzbegehungen.
- Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen
- Erstellung von Alarm- und Notfallplänen
Als Sicherheitsingenieure beraten wir Sie in den Belangen des vorbeugenden Brandschutzes und informieren Sie über die wichtigsten Regelwerke zum Brandschutz sowie deren praktischer Anwendung. Dies sind unter anderem:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Technische Regel für Arbeitsstätten A1.3 (ASR A1.3 – Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung)
- Technische Regel für Arbeitsstätten A2.3 (ASR A2.3 – Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan-)
- Berufsgenossenschaftliche Information (BGI) 560 Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz
- Berufsgenossenschaftliche Information (BGI) 562 Brandschutz