Arbeitgeber müssen regelmäßig, bei besonderen Anlässen und nach besonderen Vorkommnissen Unterweisungen zur Arbeitssicherheit durchführen. Durch die Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1) ist jeder Unternehmer verpflichtet, seine Mitarbeiter zu unterweisen.
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen wir Sie und Ihre Führungskräfte bei der Vorbereitung und Durchführung Ihrer Unterweisungen. Wir erarbeiten für Sie Präsentationen und Schulungen, die auf ihr Unternehmen abgestimmt sind und erstellen Unterlagen zur Dokumentation von Unterweisungen. Dabei sind wir geschult darin, die Mitarbeiter nachhaltig zu motivieren und für angemessene Verhaltensweisen zu sensiblisieren.
- Arbeitsschutzgrundunterweisung
- Inhouse – Unterweisung für Sicherheitsbeauftragten
- Digitale Unterweisungen
- Jährliche Wiederholungsunterweisung Sicherheitsbeauftragter
- Jährliche Wiederholungsunterweisung Gabelstapler
- Weitere Unterweisungen auf Anfrage