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Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Was du wissen musst

Als Arbeitgeber*in trägst du viel Verantwortung für alle Bereiche deines Unternehmens. Auch die Sicherheit und Gesundheit deiner Angestellten zählen dazu und schließt die Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) ein, wenn andere Schutzmaßnahmen nicht ausreichen. Der Einsatz von PSA sollte regelmäßig jedoch die letztmögliche Maßnahme im sogenannten STOP-Prinzip sein. 

In diesem Artikel erfährst du, was das STOP-Prinzip überhaupt beinhaltet, welche Maßnahmen zuerst ergriffen werden sollten und worauf bei der Auswahl von PSA zu achten ist. 

Was ist das STOP-Prinzip?

Klären wir zunächst einmal, was das STOP-Prinzip eigentlich ist. Bei diesem Prinzip handelt es sich um eine grundlegende Strategie im Bereich des Arbeitsschutzes, die darauf abzielt, Gefahren am Arbeitsplatz zu minimieren und die Sicherheit der Mitarbeiter zu maximieren. Das Akronym STOP steht für die vier Stufen der Gefahrenkontrolle:

  1. Substitution (S): Dies ist der erste und wirksamste Schritt. Hierbei wird versucht, gefährliche Materialien oder Prozesse durch weniger gefährliche Alternativen zu ersetzen, also zu substituieren. Zum Beispiel könnte ein toxisches Lösungsmittel durch ein weniger schädliches ersetzt werden.
  2. Technische Maßnahmen (T): Wenn eine Substitution nicht möglich ist, sollten technische Kontrollmaßnahmen ergriffen werden. Dazu gehören Verbesserungen an Maschinen oder Anlagen, die Installation von Schutzvorrichtungen oder die Verbesserung der Belüftung.
  3. Organisatorische Maßnahmen (O): Diese Stufe bezieht sich auf Änderungen in den Arbeitsabläufen oder -bedingungen, wie die Einführung von Pausenregelungen, die Begrenzung der Expositionszeit gegenüber Gefahren(stoffen) oder die Schulung und Unterweisung der Mitarbeitenden.
  4. Persönliche Schutzausrüstung (P): Erst wenn die anderen drei Schritte nicht ausreichen, um das Risiko zu minimieren, wird auf die persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) zurückgegriffen. PSA bezieht sich auf Ausrüstungen wie Helme, Handschuhe, Schutzbrillen, Gehörschutz und Atemschutzmasken, die direkt vom Individuum getragen werden, um sich vor Gefahren zu schützen.

Das STOP-Prinzip ist eng mit der Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) verbunden, weil PSA als letzte Verteidigungslinie in der Hierarchie der Gefahrenkontrolle angesehen wird. Der Einsatz von PSA tritt in Kraft, wenn die anderen Methoden (Substitution, technische und organisatorische Maßnahmen) nicht ausreichen, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Das Prinzip betont, dass, obwohl PSA wichtig ist, es besser ist, Gefahren an der Quelle zu eliminieren oder zu kontrollieren, statt sich allein auf den Schutz durch PSA zu verlassen.

Was versteht man unter PSA?

Wie bereits angedeutet, ist die PSA die letzte Bastion des STOP-Prinzips. Der Begriff der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) bezeichnet dabei alle Ausrüstungen und Vorrichtungen, die von Beschäftigten getragen oder genutzt werden, um sich vor Gefährdungen zu schützen. Die PSA dient also dem Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Angestellten und umfasst unter anderem folgende Kategorien:

  • Atemschutz
  • Augen- und Gesichtsschutz
  • Fuß- und Knieschutz
  • Gehörschutz
  • Handschutz
  • Hautschutz
  • Kopfschutz
  • PSA gegen Absturz
  • PSA gegen Ertrinken
  • PSA zum Retten aus Höhen und Tiefen
  • Schutzkleidung
  • Schnitt- und Stechschutz

Wichtig ist hierbei, dass die PSA den spezifischen Anforderungen entspricht und auch einen tatsächlich wirksamen Schutz bietet. Zudem sollte die persönliche Schutzausrüstung ergonomisch gestaltet und personenbezogen verwendet werden, damit sämtliche Mitarbeitenden über ihre individuelle Schutzausrüstung verfügen. Das Teilen von PSA – wie z.B. Handschuhe oder Schutzmasken – zwischen den Mitarbeitenden kann gesundheitliche Risiken und Hygieneprobleme verursachen und sollte daher nach Möglichkeit stets vermieden werden, wenngleich es kosteneffizienter erscheinen mag.

Was gilt nicht als PSA?

Wie man anhand der Übersicht der Kennzeichen für die persönliche Schutzausrüstung erahnen kann, ist nicht jede Arbeitskleidung automatisch auch eine persönliche Schutzausrüstung. Entscheidend hierbei ist der Zweck der Kleidung. Uniformen beispielsweise dienen nicht dem Schutz vor Gefährdungen, sondern der Identifikation oder dem Corporate Design und gehören daher grundsätzlich dem Zweck entsprechend zunächst nicht zur PSA.

Die 3 Kategorien

Die Ausrüstungsbestandteile, die zur PSA gehören, werden prinzipiell in unterschiedliche Risikostufen eingeteilt. Sie richten sich nach dem Gefahrenpotenzial, dem die Beschäftigten ausgesetzt sind und werden im Folgenden in ihren drei Kategorien aufgeschlüsselt.

PSA Kategorie 1

Diese moderate Kategorie umfasst PSA, die bei geringeren Risiken getragen wird, wie zum Beispiel:

  • Oberflächliche mechanische Verletzungen
  • Kontakt mit schwach aggressiven Reinigungsmitteln
  • Längerer Kontakt mit Wasser
  • Geringe Sonneneinstrahlung
  • Kontakt mit heißen Oberflächen unter 50 °C

Zu dieser Kategorie gehören unter anderem einfache Schutzhandschuhe, Sonnenbrillen sowie wetterfeste Kleidung.

PSA Kategorie 2

In diese Kategorie fallen PSA, die Schutz vor mittleren Risiken bieten, die nicht in Kategorie 1 oder 3 eingeordnet werden können. Beispiele hierfür können sein:

  • Arbeitsschutzhelme
  • Sicherheitsschuhe
  • Gehörschutz
  • Schutzbrillen und Visiere
  • Schweißerschutz

PSA Kategorie 3

Die Kategorie 3 ist die höchste und umfasst PSA für hohe Risiken, die schwerwiegende oder irreversible Gesundheitsschäden verursachen können. Darunter fallen mitunter:

  • Gefährliche Stoffe und Gemische
  • Sauerstoffmangel
  • Ionisierende Strahlung
  • Extreme Temperaturen (über 100 °C oder unter -50 °C)
  • Absturzrisiken
  • Ertrinken
  • Schädlicher Lärm

Beispiele für diese Kategorie sind Atemschutzmasken, Absturzsicherungen und spezielle Schutzhandschuhe.

Arbeitsschutzverordnung und PSA

Beim Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) müssen Arbeitgeber*innen sicherstellen, dass die verwendeten Produkte den rechtlichen Anforderungen und Sicherheitsstandards entsprechen. Dabei handelt es sich um die CE-Kennzeichnung, die GS-Kennzeichnung sowie dem DGUV-Test.

Die CE-Kennzeichnung ist ein wesentliches Prüfzeichen der Europäischen Union, das auf Produkten wie der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) anzutreffen ist und bestätigt, dass diese die EU-Richtlinien erfüllen. Hersteller sind verantwortlich für die Anbringung des CE-Zeichens nach erfolgter interner oder externer Prüfung und müssen neben der Konformitätserklärung auch technische Dokumentationen zur Produktverfolgung bereitstellen. 

Im Gegensatz dazu steht das deutsche GS-Zeichen („Geprüfte Sicherheit“), das freiwillig ist und von einer unabhängigen Stelle vergeben wird, was es besonders vertrauenswürdig macht. Dieses Siegel bestätigt, dass ein Produkt über die gesetzlichen Anforderungen hinaus auf Sicherheit geprüft wurde, einschließlich ergonomischer und gesundheitsbezogener Aspekte. 

Des Weiteren gibt es den DGUV Test der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, der speziell auf Arbeitssicherheit ausgerichtet ist und PSA auf umfassende Weise prüft, sodass sie strenge Sicherheitsstandards erfüllen. Dies umfasst die Einhaltung spezifischer Normen und Anforderungen, wobei die Prüfung ebenfalls durch unabhängige Experten erfolgt.

Weitere Anforderungen

Neben den genannten Prüfzeichen müssen Arbeitgeber*innen auch weitere rechtliche Anforderungen und Standards beachten, um sicherzustellen, dass die PSA den höchsten Sicherheitsanforderungen entspricht. Dazu gehören neben weiteren Regularien zum Beispiel die regelmäßige Überprüfung der PSA auf ihre Gebrauchstauglichkeit und die Einhaltung der Herstellerangaben zur Pflege und Wartung der Ausrüstung.

Fazit

Die persönliche Schutzausrüstung ist also nicht nur eine einfache Verpflichtung am Arbeitsplatz, sondern hat das Zeug dazu, bei entsprechender Anwendung zum Superhelden-Umhang in der Welt der Arbeitssicherheit zu avancieren. 

Sie ist der letzte Schutzwall im STOP-Prinzip und stellt im Ernstfall eine echte Lebensversicherung für Mitarbeitende dar. Für Arbeitgeber*innen bedeutet das Bereitstellen und Pflegen der PSA demnach weit mehr als eine bloße Pflichterfüllung; es ist eine Gelegenheit, Verantwortung zu zeigen und das Vertrauen der Belegschaft zu stärken. Indem du als Arbeitgeber*in sicherstellst, dass jede Schutzausrüstung den strengen EU-Standards entspricht – erkennbar an Prüfsiegeln wie CE, GS und DGUV – und dass sie individuell angepasst und regelmäßig gewartet wird, sorgst du nicht nur für Sicherheit, sondern auch dafür, dass sich jede*r am Arbeitsplatz geschützt und wertgeschätzt fühlt. Das ist echte Fürsorge in Aktion!

FAQs

Was umfasst die Liste der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA)?

Die Liste der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) umfasst verschiedene Schutzmaßnahmen, die zur Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beitragen. Dazu gehören Atemschutz, Augen- und Gesichtsschutz, Fuß- und Knieschutz, Gehörschutz, Handschutz, Hautschutz, Kopfschutz, Schutzkleidung, PSA gegen Absturz, PSA gegen Ertrinken und PSA zum Retten aus Höhen und Tiefen​..

Was sagt das PSA-Arbeitsschutzgesetz?

Das PSA-Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber*innen geeignete persönliche Schutzausrüstung bereitzustellen, wenn andere Maßnahmen zur Gefahrenabwehr nicht ausreichen. Die PSA muss den EU-Richtlinien entsprechen und regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden. Arbeitgeberinnen dürfen keine Kosten für die Bereitstellung von PSA auf die Beschäftigten abwälzen​.

Wann muss PSA ausgetauscht werden?

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) muss ausgetauscht werden, wenn sie beschädigt oder ihre Schutzwirkung nicht mehr gewährleistet ist. Regelmäßige Inspektionen und die Einhaltung der Herstellerangaben zur Gebrauchsdauer sind entscheidend. Schäden wie Risse, abgenutzte Teile oder Funktionsverluste müssen sofort gemeldet und die betroffene PSA ersetzt werden​.

Wer kommt für die Kosten der PSA auf?

Die Kosten für persönliche Schutzausrüstung (PSA) trägt der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin. Laut Arbeitsschutzgesetz und der PSA-Benutzungsverordnung sind Arbeitgeber*innen verpflichtet, die notwendige PSA bereitzustellen, zu warten und bei Bedarf zu ersetzen, ohne dass den Beschäftigten Kosten entstehen​. 

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