Sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2

Rechtssichere Betreuung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte

Warum ist die sicherheitstechnische Betreuung wichtig?

Die sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 ist für Unternehmen mit Beschäftigten gesetzlich vorgeschrieben. Arbeitgeber sind verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SIFA) sowie einen Betriebsarzt zu bestellen. Grundlage hierfür sind das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), die DGUV Vorschrift 2 sowie das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Eine wirksame sicherheitstechnische Betreuung geht weit über die Erfüllung gesetzlicher Pflichten hinaus. Ziel ist es, Arbeitsunfälle und Gesundheitsgefahren frühzeitig zu erkennen, Risiken nachhaltig zu minimieren und sichere Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten zu schaffen.

Was umfasst die sicherheitstechnische Betreuung?

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit begleiten Sie bei der Planung, Umsetzung und kontinuierlichen Weiterentwicklung Ihres Arbeitsschutzes. Dabei berücksichtigen wir sowohl gesetzliche Anforderungen als auch die individuellen Prozesse und Risiken Ihres Unternehmens.

Unsere Leistungen umfassen unter anderem:

Ergebnisse und Mehrwert

Reduzierung von Sicherheits- und Haftungsrisiken

Rechtssichere Umsetzung aller gesetzlichen Anforderungen.

Individuelle Betreuung

Betreuung nach Branche und Unternehmensgröße.

Erfahrene Experten

Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsingenieure.

Betriebsärztliche Betreuung

Enge Zusammenarbeit mit unseren Betriebsärzten.

Digitale Prozesse

Digitale Dokumentation und nachvollziehbare Prozesse.

Bundesweite Betreuung

Persönliche Ansprechpartner für Unternehmen und Projekte.

Häufig gestellte Fragen

Ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit gesetzlich vorgeschrieben?

Ja. Unternehmen mit Beschäftigten sind nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie einen Betriebsarzt zu bestellen. Die konkrete Ausgestaltung regelt die DGUV Vorschrift 2.

Die DGUV Vorschrift 2 beschreibt die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung von Unternehmen. Sie legt unter anderem den Umfang der Betreuung und die Einsatzzeiten fest.

Die Grundbetreuung umfasst gesetzlich definierte Standardleistungen. Die betriebsspezifische Betreuung berücksichtigt zusätzliche Risiken, Arbeitsverfahren und individuelle Anforderungen des Unternehmens.

Die Einsatzzeiten ergeben sich aus den Vorgaben der DGUV Vorschrift 2 und richten sich unter anderem nach Branche, Gefährdungsklasse und Anzahl der Beschäftigten.

Ja. Wir übernehmen die vollständige sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 einschließlich der Stellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie – in Zusammenarbeit mit unseren Betriebsärzten – der betriebsärztlichen Betreuung.

Grundlage sind das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), die DGUV Vorschrift 2 sowie das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).

Die Betreuung umfasst unter anderem die Beratung des Arbeitgebers, die Organisation des Arbeitsschutzes, Betriebsbegehungen, die Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt sowie die Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen und Behördenanforderungen.

Bei der Einführung neuer Maschinen oder Arbeitsverfahren, Um- und Neubauten, Arbeitsunfällen oder Beinaheunfällen, Änderungen gesetzlicher Anforderungen, neuen Gefahrstoffen sowie bei Audits, Behördenprüfungen oder Zertifizierungen.

Unser Service basiert auf sechs strategischen Kernkompetenzen

Warum HS Expert wählen

Wir verbinden fundiertes Branchenwissen mit praxisnahen Lösungen, um Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen zu schützen.
Wir übernehmen Verantwortung.
Wir sind mehr als “nur Beratung”. Wir stehen für eine fachliche und unternehmerische Wirkung.

Arbeitsschutz ist kein Verwaltungsakt. Er ist Teil der Unternehmensentwicklung.

Wir handeln modern und lösungsorientiert.

Unsere Arbeit ist nutzbar, belastbar und praxisfähig.

Struktur vor Papier. Automatisierung vor Wiederholung. Software als Hebel.
Leistung ist nachvollziehbar. Kommunikation ist klar.
Revisionssichere Dokumentation. Präzise Arbeitsschutzberatung. Maximale Mitarbeitersicherheit.

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