Sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2
Warum ist die sicherheitstechnische Betreuung wichtig?
Was umfasst die sicherheitstechnische Betreuung?
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit begleiten Sie bei der Planung, Umsetzung und kontinuierlichen Weiterentwicklung Ihres Arbeitsschutzes. Dabei berücksichtigen wir sowohl gesetzliche Anforderungen als auch die individuellen Prozesse und Risiken Ihres Unternehmens.
Unsere Leistungen umfassen unter anderem:
- Sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2
- Beratung gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung
- Anlassbezogene sicherheitstechnische Betreuung
- Stellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (SIFA)
- Stellung eines Sicherheitsingenieurs
- BetriebsärztlicheBetreuung in Zusammenarbeit mit unseren Betriebsärzten
- Unterstützung bei der Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG)
- Beratung bei Gefährdungsbeurteilungen und Schutzmaßnahmen
- Begleitung bei Behörden- und Berufsgenossenschaftsanforderungen
Ergebnisse und Mehrwert
Reduzierung von Sicherheits- und Haftungsrisiken
Rechtssichere Umsetzung aller gesetzlichen Anforderungen.
Individuelle Betreuung
Betreuung nach Branche und Unternehmensgröße.
Erfahrene Experten
Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsingenieure.
Betriebsärztliche Betreuung
Enge Zusammenarbeit mit unseren Betriebsärzten.
Digitale Prozesse
Digitale Dokumentation und nachvollziehbare Prozesse.
Bundesweite Betreuung
Persönliche Ansprechpartner für Unternehmen und Projekte.
Häufig gestellte Fragen
Ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit gesetzlich vorgeschrieben?
Ja. Unternehmen mit Beschäftigten sind nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie einen Betriebsarzt zu bestellen. Die konkrete Ausgestaltung regelt die DGUV Vorschrift 2.
Was ist die DGUV Vorschrift 2?
Die DGUV Vorschrift 2 beschreibt die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung von Unternehmen. Sie legt unter anderem den Umfang der Betreuung und die Einsatzzeiten fest.
Was ist der Unterschied zwischen Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung?
Die Grundbetreuung umfasst gesetzlich definierte Standardleistungen. Die betriebsspezifische Betreuung berücksichtigt zusätzliche Risiken, Arbeitsverfahren und individuelle Anforderungen des Unternehmens.
Wer berechnet die Einsatzzeiten der Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Die Einsatzzeiten ergeben sich aus den Vorgaben der DGUV Vorschrift 2 und richten sich unter anderem nach Branche, Gefährdungsklasse und Anzahl der Beschäftigten.
Kann HSE die komplette sicherheitstechnische Betreuung übernehmen?
Ja. Wir übernehmen die vollständige sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 einschließlich der Stellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie – in Zusammenarbeit mit unseren Betriebsärzten – der betriebsärztlichen Betreuung.
Welche gesetzlichen Grundlagen gelten?
Grundlage sind das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), die DGUV Vorschrift 2 sowie das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).
Welche Leistungen umfasst die Betreuung?
Die Betreuung umfasst unter anderem die Beratung des Arbeitgebers, die Organisation des Arbeitsschutzes, Betriebsbegehungen, die Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt sowie die Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen und Behördenanforderungen.
Wann ist eine anlassbezogene Betreuung erforderlich?
Bei der Einführung neuer Maschinen oder Arbeitsverfahren, Um- und Neubauten, Arbeitsunfällen oder Beinaheunfällen, Änderungen gesetzlicher Anforderungen, neuen Gefahrstoffen sowie bei Audits, Behördenprüfungen oder Zertifizierungen.
Unser Service basiert auf sechs strategischen Kernkompetenzen
- Arbeitsschutz
Sichere und gesunde Arbeitsplätze sind ein klarer Erfolgsfaktor. Arbeitsschutz- und Sicherheitsanforderungen werden strukturiert und verlässlich umgesetzt.
- Gesundheitsschutz
Arbeitsschutz ist ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Gesundheits- und Sicherheitsmanagements in Unternehmen. Im Fokus stehen die Sicherheit, Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten am Arbeitsplatz.
- Brandschutz
Unsere Experten im betrieblichen Brandschutz helfen Unternehmen, Brandrisiken zu identifizieren, zu bewerten und geeignete Maßnahmen zur Prävention umzusetzen.
- Krisenmanagement
Unvorhergesehene Ereignisse können in Unternehmen schnell zu schwerwiegenden Notfällen führen.
- Digital
Wir digitalisieren bestehende Sicherheitsstrukturen – projektbasiert, praxisnah und ohne unnötige Komplexität.Ob Gefahrstoffkataster, Sicherheitsdatenblätter oder Dokumentation: Wir schaffen klare, digitale Prozesse, die im Alltag funktionieren.
- HSE Akademie
Praxisnahe Unterweisungen, flexible Online-Schulungen und eine digitale Schulungsverwaltung in einem System. Rechtssicher dokumentiert, jederzeit abrufbar und perfekt kombinierbar mit Blended Learning.
Warum HS Expert wählen
Wir übernehmen Verantwortung./img>
Wir denken unternehmerisch.
Wir denken unternehmerisch. Arbeitsschutz ist kein Verwaltungsakt. Er ist Teil der Unternehmensentwicklung.
Wir handeln modern und lösungsorientiert.
Wir handeln modern und lösungsorientiert. Wir handeln modern und lösungsorientiert.
Wir liefern Lösungen - keine Dokumente fürs Regal.
Wir liefern Lösungen - keine Dokumente fürs Regal. Unsere Arbeit ist nutzbar, belastbar und praxisfähig.
Wir arbeiten digital und systemisch.
Wir arbeiten digital und systemisch.
Transparenz ist Teil unseres Systems.
Transparenz ist Teil unseres Systems.
Qualität ist nicht verhandelbar.
Qualität ist nicht verhandelbar. Mehr als nur Beratung – Der HSE-Agentur-Ansatz
Wir verstehen uns nicht als traditionelle Berater.
Baustellen
Metallindustrie
Logistikunternehmen
Pharmazeutische Industrie
Anwaltskanzleien
Kosmetikindustrie
Bürobetriebe
Gassektor
Museen und Ausstellungen
Lebensmittel Lieferdienste
Pflegedienste
Automobilindustrie
Anbieter von E-Mobilitäts Diensten
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