Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

ARBEITSSICHERHEIT

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Wir unterstützen Sie bei der Einführung von geeigneter Schutzausrüstung nach PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV). Firmen mit mehr als 20 Beschäftigten benötigen laut § 20 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1) mindestens einen Sicherheitsbeauftragten. Sie sorgen dafür, dass Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen vorhanden sind und weisen Kollegen auf sicherheits- oder gesundheitswidriges Verhalten hin, dies betrifft unter anderem das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (Schutzhelm, Schutzhandschuhe usw.).

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  • Betriebsanweisungen
  • PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)