Erstellung eines Lärmkatasters nach Lärm- / Vibrationsarbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
Lärm im Sinne dieser Verordnung ist jeder Schall, der zu einer Beeinträchtigung des Hörvermögens oder zu einer sonstigen mittelbaren oder unmittelbaren Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten führen kann.
Bei der Erstellung eines Lärmkatasters werden Art und Lage der Lärmquellen im Betrieb verzeichnet. Um die Lärmbelastung und die Gesundheit der Mitarbeiter*innen langfristig zu gewährleisten sollte die Lärmbelastung gemessen werden. Die Erstellung eines Lärmkatasters ist essentiell um ein Lärmminderungsprogramm zu erstellen.