Im Alarmplan wird gemäß DGUV V1, § 10 Arbeitsschutzgesetz schriftlich festgelegt, welche Notfallmaßnahmen in welcher Situation erforderlich sind. Der Alarmplan wird an geeigneter Stelle im Unternehmen veröffentlicht. Er muss regelmäßig kontrolliert und dann ggfl. aktualisiert werden. Insbesondere sind hier Telefon-Nummern aktuell zu halten. Des Weiteren werden diese Notfallmaßnahmen im Rahmen der Unterweisungen geübt und ausführlich diskutiert.