Alle Betriebe, die Mitarbeiter beschäftigten, müssen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) einen Betriebsarzt (BA) bestellen. Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen haben dies jeweils in der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift DGUV Vorschrift 2 konkretisiert.
Unsere Betriebsärzte leisten in Ihrem Unternehmen umfassende Beratung und Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), sowie den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (DGUV Vorschrift 2).
Durch zeitgemäße Betreuungsmodelle, die wir auf Ihr Unternehmen und Ihre Bedürfnisse zugeschnitten anbieten, erhalten Sie praktikable Lösungen und weitreichende Unterstützung. Gemeinsam mit Ihnen werden betriebsspezifische Lösungen erarbeitet und entsprechend den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen dokumentiert (ArbSchG).
- Grund- und betriebsspezifische Betreuung
- Anlassbezogene Betreuung
- Stellung eines Betriebsarztes / eines Arbeitsmediziners