Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen oder wenn bei den Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen, ist ein Unternehmen verpflichtet festzustellen, welche Gefährdungen von den Stoffen ausgehen. Als Gefahrstoff gelten gemäß Chemikaliengesetz (ChemG) Stoffe oder Stoffgemische, die mindestens ein Gefährlichkeitsmerkmal aufweisen. Zu diesen Merkmalen gehören beispielsweise die Explosionsgefahr, die Giftigkeit, ätzende Wirkung oder die Entzündbarkeit. Stoffe mit gefährlichen Eigenschaften sind vom Unternehmen zu erfassen, die Gefährdungen einzustufen und auf Sicherheitsmaßnahmen und -datenblätter zu verweisen. Geregelt wird die Kennzeichnung und der Umgang mit Gefahrstoffen in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).
Wenn auf den Umgang mit dem Gefahrstoff nicht verzichtet werden kann und auch ungefährlichere Stoffe oder Stoffgemische ersatzweise nicht verwendet werden können, unterstützen wir Sie bei den folgenden Maßnahmen:
- Beschaffung von Sicherheitsdatenblättern des Herstellers, Einführers oder Inverkehrbringers der Gefahrstoffe
- Erstellung von Betriebsanweisungen gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Erstellung eines Gefahrstoffkatasters
- Einführung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
- Unterweisung der Mitarbeiter
Health and Safety Experts ist es ein größtmögliches Anliegen sich jederzeit sich in allen Bereichen unseres Services weiterzuentwickeln und zeitgemäße, moderne und flexible Lösungen für unsere Kunden anzubieten. Daher bieten wir nun auch im Bereich Gefahrstoffe eine digitale Lösung zur optimalen Handhabung, Koordinierung und Dokumentierung der Gefahrstoffe eines jeden Unternehmens.
Schaut mal vorbei.