Um in Zeiten der Corona-Pandemie ein erneutes Hochfahren der Wirtschaft zu ermöglichen, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard definiert. Dieser beschreibt technische, organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen mit dem Ziel, die Infektionsketten in der Bevölkerung zu unterbrechen, die Gesundheit von Beschäftigten zu sichern, die wirtschaftliche Aktivität wiederherzustellen und zugleich einen Zustand flacher Infektionskurven herzustellen.
Gemeinsam mit Ihnen werden wir betriebsspezifische Lösungen erarbeiten:
- Gefährdungsbeurteilung in Hinblick auf die Risiken im Rahmen der Corona-Pandemie (inkl. der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen)
- Maßnahmen für besonders schutzbedürftige Personen
- Beratung zur Umsetzung der Schutzmaßnahmen
- Erstellung eines Hygieneplans