Ab einer Betriebsgröße von über 20 vollzeitbeschäftigten Mitarbeitern schreibt § 11 desArbeitssicherheitsgesetz (ASiG) einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) als ein Organ des betrieblichen Arbeitsschutzes vor. Er tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen.
Dabei unterstützen wir Sie bei:
- Analyse des Unfallgeschehens,
- Gefährdungsbeurteilungen,
- Planung von Aktionen,
- Investitionen in Arbeitsschutzmaßnahmen
- Erfassung neuer Gefährdungen bei geplanten Prozessen