In regelmäßigen Abständen sollten Sicherheitsbegehungen an allen Arbeitsplätzen durchgeführt werden. Im Rahmen dieser Begehungen können Mängel dokumentiert und Lösungen gesucht werden, um diese Mängel bei der Arbeitssicherheit zu beseitigen. Dabei achten wir auf alle in Ihrer Branche geltenden Regelungen.
Firmen mit mehr als 20 Beschäftigten benötigen laut § 20 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1) zudem mindestens einen Sicherheitsbeauftragten. Sie sorgen dafür, dass Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen vorhanden sind und weisen Kollegen auf sicherheits- oder gesundheitswidriges Verhalten hin, dies kann zum Beispiel das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung sein (Schutzhelm, Schutzhandschuhe usw.) sein.
- Sicherheitsbegehungen
- Brandschutzbegehungen
- Bestandsaufnahme und Mängelmanagement
- Prüfung gemäß der Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
- Prüfung von Warnmeldeeinrichtungen
- Prüfung von Leitern- und Tritten
- Regalprüfungen
- Gefahrenstoffprüfungen
- Prüfung von RWA-Anlagen
- Prüfung von Feststellanlagen
- Prüfung von Brandschutztüren