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Arbeitsschutz für Schwangere: Sicher durch Schwangerschaft und Stillzeit

Das Navigieren durch die Anforderungen des Berufslebens während der Schwangerschaft und der ersten Monate der Mutterschaft kann herausfordernd sein. Deshalb bietet das Mutterschutzgesetz einen festen Rahmen, der speziell darauf ausgerichtet ist, den Schutz und die Gesundheit von schwangeren und stillenden Arbeitnehmer*innen sowie deren Kinder zu sichern. Das Gesetz zielt insbesondere darauf ab, Benachteiligungen am Arbeitsplatz zu verhindern und gleichzeitig die Gesundheit von Mutter und Kind zu schützen.

So bestimmen die rechtlichen Rahmenbedingungen unter anderem klare Ruhezeiten für werdende und junge Mütter: Sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung ist die Beschäftigung untersagt. Doch das Mutterschutzgesetz bietet noch mehr: Es sichert umfangreichen Gesundheitsschutz während der gesamten Schwangerschaft, nach der Geburt und während der Stillzeit. Ziel ist, dass Mütter ihre beruflichen Tätigkeiten möglichst ohne Unterbrechung und Einschränkungen fortsetzen können.

 

In diesem Artikel beleuchten wir die Schlüsselelemente und Vorteile des Mutterschutzes. Wir zeigen auf, wie mit Hilfe gezielter Schutzmaßnahmen eine sichere und vertrauensvolle Schwangerschaft und Stillzeit im Arbeitsumfeld erlebt werden kann, ohne Kompromisse bei der Gesundheit und der des Kindes eingehen zu müssen.

 

Was ist Mutterschutz?

Der Mutterschutz ist ein ganz besonderes Sicherheitsnetz, das speziell für Frauen gespannt wird, die während ihrer Schwangerschaft oder Stillzeit im Berufsleben stehen. Dieses Schutzprogramm zielt darauf ab, die Gesunderhaltung und das Wohlbefinden von Mutter und Kind zu gewährleisten, indem es sowohl physische als auch psychische Belastungen am Arbeitsplatz minimiert. Zusätzlich garantiert der Mutterschutz nicht nur die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, sondern er umfasst auch einen besonderen Kündigungsschutz. Das bedeutet, dass du während deiner Schwangerschaft und auch einen gewissen Zeitraum danach noch vor einer (unrechtmäßigen) Kündigung geschützt bist.

Zudem beinhaltet der Mutterschutz, wie eingangs erwähnt, ein Beschäftigungsverbot für die Wochen direkt vor und nach der Geburt, um die nötige Zeit und Ruhe für die Erholung und Pflege des Kindes zu gewährleisten. Während dieses Zeitraums braucht man keine Sorgen um das Einkommen haben, denn der Mutterschutz sorgt auch dafür, dass das Gehalt weiterhin gesichert ist. Diese finanzielle Sicherheit ermöglicht es einem, sich voll und ganz auf das Wichtigste zu konzentrieren.

Aber was, wenn ich vom geraden Weg abkomme?

Also, da stand ich nun wieder auf meinen zwei Beinen, nachdem mich das Schicksal kurzzeitig auf Berlins eisige Tanzfläche geschickt hatte. Gerade als ich dachte, ich hätte alle Tücken meines täglichen Pendelns durchschaut, flatterte eine neue Frage in meinen Kopf: Was passiert, wenn ich mal nicht den direkten Weg zur Arbeit nehme? Die DGUV hält dafür klare Regeln parat.

Nicht jeder Grund für einen Umweg wird gleich behandelt. Ein spontaner Ausflug zum See, nur weil die Sonne lockt, bringt deinen Versicherungsschutz zum Halt. Aber keine Panik: Sobald du auf deinem eigentlichen Weg zur Arbeit oder nach Hause zurück bist, greift der Schutz wieder. Wichtig ist hierbei: Unterbrechungen sollten zwei Stunden nicht überschreiten und währenddessen ist klarer Kopf gefragt – Alkohol und Drogen sind tabu.

Unabhängig davon, ob deine Route geradlinig oder voller Kurven ist, stehen die Regeln auf deiner Seite, vorausgesetzt, du hältst dich an sie. Dieses Wissen um die Details deines Versicherungsschutzes versetzt dich in die Lage, dich voll auf deine Sicherheit und Gesundheit zu konzentrieren.

 

Versicherungsschutz im Home-Office

Ein interessantes Detail, das in der aktuellen Arbeitswelt immer relevanter wird: Seit der Corona-Pandemie erstreckt sich dein Versicherungsschutz auch auf das Home-Office. Das bedeutet, dass sogar die Wege, die du innerhalb deiner eigenen vier Wände zurück legst – sei es zum Drucker oder in die Küche, um dir eine Tasse Kaffee zu holen –, unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen. 

Dieser Aspekt wird häufig unterschätzt oder gar übersehen, obwohl er für viele von uns eine bedeutende Rolle spielt. Besonders in Zeiten, in denen das Arbeiten von zu Hause aus für viele zur neuen Normalität geworden ist, ist es wichtig, sich dieser Erweiterung des Versicherungsschutzes bewusst zu sein. 

 

Aber Achtung: Kein Schutz ohne Vereinbarung!

Für deinen Unfallversicherungsschutz im Homeoffice ist eine klare Vereinbarung zwischen dir und deinem bzw. deiner Arbeitgeber*in nötig, idealerweise schriftlich, z.B. als Zusatz im Arbeitsvertrag. Dies gilt auch für gelegentliches Arbeiten von zu Hause oder unterwegs. Kurz gesagt, klare Absprachen sichern den Versicherungsschutz im Homeoffice und beim mobilen Arbeiten ab.

 

Schritt-für-Schritt: Wie melde ich einen Arbeits- oder Wegeunfall?

Einen Arbeits- oder Wegeunfall zu melden, ist entscheidend, um deine Rechte und Ansprüche zu sichern. Hier eine einfache Anleitung:

  • Unverzügliche Meldung bei Arbeitgeber*in: Informiere deine*n Arbeitgeber*in so schnell wie möglich über den Unfall. Dies ist der erste und wichtigste Schritt, damit der Vorfall offiziell erfasst wird.
  • Dokumentation des Unfallhergangs: Halte fest, was passiert ist, inklusive Zeitpunkt, Ort und möglichen Zeugen. Diese Informationen sind wichtig für die spätere Bearbeitung deines Falls.
  • Ärztliche Behandlung: Suche eine Ärztin oder einen Arzt auf, besonders wenn du Verletzungen erlitten hast. Die Ärzte*innen sollten wissen, dass es sich um einen Arbeits- oder Wegeunfall handelt, da dies für die Abrechnung der Behandlungskosten relevant ist.
  • Weitergabe der Informationen an die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse: Dein*e Arbeitgeber*in ist verpflichtet, den Unfall an die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zu melden. Stelle sicher, dass diese Meldung erfolgt.
  • Aufbewahrung aller Unterlagen: Bewahre alle Dokumente, die mit dem Unfall und der Behandlung zusammenhängen, sorgfältig auf. Dazu gehören ärztliche Berichte, Bestätigungen des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin und jegliche Korrespondenz mit der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
Der Mutterschutz ist ein fundamentaler Pfeiler des Arbeitsschutzes, speziell konzipiert, um die Gesundheit von schwangeren und stillenden Frauen im Berufsleben zu schützen. Diese Schutzmaßnahmen dienen dem Wohl von Mutter und Kind und stellen sicher, dass während dieser vulnerablen Phase keine unzumutbaren Risiken am Arbeitsplatz eingegangen werden müssen. Der Mutterschutz beinhaltet unter anderem:
  • Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz
  • Besonderer Kündigungsschutz
  • Beschäftigungsverbot vor und nach der Geburt
  • Sicherung des Einkommens während des Beschäftigungsverbots

Wer wird durch den Mutterschutz geschützt?

Der Mutterschutz in Deutschland ist ein umfassendes Recht, das allen schwangeren und stillenden Beschäftigten unabhängig von der Art ihres Arbeitsverhältnisses zusteht. Dieses für werdende Mütter so wichtige Gesetz stellt sicher, dass während der Schwangerschaft und in der Stillzeit im Beruf Schutz besteht, egal ob:

  • in Teilzeit gearbeitet wird,
  • sich in einer beruflichen Ausbildung befunden wird,
  • geringfügige Beschäftigung vorliegt,
  • als Hausangestellte tätig ist,
  • ein notwendiges Praktikum für die Ausbildung absolviert wird,
  • als Freiwillige im Rahmen des Jugendfreiwilligendienstegesetzes oder des Bundesfreiwilligendienstgesetzes engagiert ist,
  • Mitgliedschaft in einer geistlichen Genossenschaft, Diakonisse oder Angehörigkeit zu einer ähnlichen Gemeinschaft besteht, auch während außerschulischer Ausbildungsphasen,
  • als Frau mit Behinderung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM) gearbeitet wird,
  • deutsche Staatsangehörigkeit vorliegt oder nicht. Mutterschutz gilt für alle schwangeren Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis in Deutschland stehen. Dies umfasst auch Arbeitnehmer*innen mit anderer Staatsangehörigkeit, die in Deutschland arbeiten.

Auch bei befristeten Arbeitsverhältnissen, sei es zur Erprobung oder als Vertretung, bietet das Mutterschutzgesetz Schutz während der Schwangerschaft und nach der Entbindung, solange das Arbeitsverhältnis besteht. Für Beamtinnen gelten spezielle Regelungen unter „Mutterschutz für Beamtinnen“.

Ausnahmen vom Mutterschutzgesetz

Kein Mutterschutz besteht, wenn man:
  • Hausfrau ist,
  • ausschließlich selbstständig arbeitet und nicht als arbeitnehmerähnliche Person gelten kann,
  • Organmitglied (also in der Leitung) einer Gesellschaft oder Geschäftsführerin einer juristischen Person ist, ohne überwiegend auch als Beschäftigte tätig zu sein.

Der Rahmen des Mutterschutzes wird durch das Mutterschutzgesetz (MuSchG) abgesteckt, welches den Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium regelt.

Herausforderungen bei der Umsetzung des Mutterschutzes

Trotz klarer gesetzlicher Vorgaben zeigt sich in der Praxis, dass die Implementierung des Mutterschutzgesetzes in Unternehmen oft Schwierigkeiten bereitet. Eine Umfrage des Deutschen Gewerkschaftsbundes aus dem Jahr 2022, deckte auf, dass viele Betriebe die Vorschriften zum Schutz schwangerer und stillender Frauen nicht vollständig einhalten. Erstaunlicherweise berichteten über die Hälfte der befragten Frauen, dass in ihrem Arbeitsumfeld keine angemessenen Mutterschutzmaßnahmen vorhanden seien. Darüber hinaus überschritt ein ähnlich großer Anteil die zulässigen Arbeitszeiten, was die gesetzlich vorgesehenen Höchstgrenzen während der Schwangerschaft deutlich übersteigt.

Schwangerschaftsmitteilung: Wann ist der richtige Zeitpunkt?

Die Mitteilung einer Schwangerschaft an den*die Arbeitgeber*in ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass während dieser besonderen Zeit im Beruf umfassender Schutz besteht. Dies ist besonders relevant im Kontext der Gefährdungsbeurteilung im Mutterschutz.  Auch wenn es letztendlich immer eine persönliche Entscheidung ist, wann diese Nachricht geteilt wird, gibt es einige Überlegungen, die bei der Entscheidungsfindung helfen können.

Warum frühes Informieren sinnvoll ist

  • Frühzeitiger Schutz: Sobald Arbeitgeber*innen über die Schwangerschaft informiert sind, treten gesetzliche Schutzmaßnahmen in Kraft. Diese umfassen unter anderem Anpassungen der Arbeitsbedingungen, um gesundheitliche Risiken für Mutter und Kind zu minimieren.
  • Gesundheit und Sicherheit: In den ersten Schwangerschaftsmonaten können spezifische Gefährdungen am Arbeitsplatz ein erhöhtes Risiko darstellen. Eine frühzeitige Mitteilung ermöglicht es Arbeitgeber*innen, entsprechende Vorkehrungen zu treffen.
  • Planungssicherheit für Arbeitgeber*innen: Indem man den Arbeitgeber*innen frühzeitig von der Schwangerschaft berichtet, ermöglicht man eine bessere Personalplanung während der Abwesenheit im Mutterschutz und gegebenenfalls in der Elternzeit.
  Trotz der Vorteile einer frühzeitigen Mitteilung kann es Gründe geben, die für eine spätere Bekanntgabe sprechen. Vielleicht möchte man die ersten kritischen Wochen abwarten oder hat Bedenken hinsichtlich der Reaktion von Arbeitgeber*innenseite. Es ist wichtig, dass sich jede schwangere Frau in ihrer Entscheidung sicher fühlt und den für sich richtigen Zeitpunkt wählt.

Die Gefährdungsbeurteilung im Mutterschutz

Seit der Einführung des Mutterschutzgesetzes 2018 und den Richtlinien zur Gefährdungsbeurteilung 2023 ist es für Arbeitgeber*innen verpflichtend, die Arbeitsumgebung auf Risiken zu überprüfen und anzupassen. Dies dient dem Schutz und der Sicherheit schwangerer und stillender Mitarbeiter*innen am Arbeitsplatz.

Zweistufige Gefährdungsbeurteilung

Das Mutterschutzgesetz schreibt vor, dass Arbeitgeber*innen eine Gefährdungsbeurteilung in zwei Stufen durchführen müssen:

  1. Anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung: Hierbei müssen Arbeitgeber*innen sämtliche Arbeitsplätze und Tätigkeiten im Unternehmen daraufhin überprüfen, ob sie potenziell ein Gesundheitsrisiko für schwangere oder stillende Mitarbeiter*innen darstellen könnten. Diese Überprüfung findet statt, unabhängig davon, ob aktuell eine Schwangerschaft oder Stillzeit bekannt ist.
  2. Anlassbezogene Gefährdungsbeurteilung: Nachdem eine Schwangerschaft oder Stillzeit gemeldet wurde, ist es erforderlich, die Gefährdungsbeurteilung zu aktualisieren und spezifisch auf die betroffene Mitarbeiter*in zuzuschneiden. Die bereits festgelegten Schutzmaßnahmen müssen überprüft und bei Bedarf angepasst werden.

 

Bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung können Betriebsärzt*innen sowie Sicherheitsfachkräfte wertvolle Unterstützung bieten. Sie helfen dabei, Risiken korrekt einzuschätzen und effektive Schutzmaßnahmen zu implementieren.

Identifikation potenzieller Risiken

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Arbeit von schwangeren und stillenden Müttern so gestaltet wird, dass jegliche unverantwortbare Gefährdungen ausgeschlossen sind. Zu den Risiken, die besondere Aufmerksamkeit erfordern, zählen unter anderem:

 

Körperliche Belastungen:

  • Regelmäßiges Heben schwerer Gegenstände
  • Ausgedehnte Phasen des Stehens ohne Unterbrechung
  • Erhöhte Gefahr von Rutsch- und Sturzunfällen
  • Aussetzung gegenüber Erschütterungen und Schwingungen
  • Schnelles Arbeitstempo, insbesondere Fließbandarbeit

 

Kontakt mit Giftstoffen:

  • Umgang mit risikobehafteten Substanzen
  • Exposition gegenüber biologischen Agentien (Mikroorganismen wie Bakterien, Viren, Pilze und Parasiten)
  • Berührung mit toxischen Chemikalien
  • Ausgesetztsein gegenüber ionisierender und nicht-ionisierender Strahlung

 

Beschäftigungsverbote im Mutterschutz: Was müssen Arbeitgeber*innen beachten?

Arbeitgeber*innen sind verpflichtet, mit schwangeren oder stillenden Mitarbeiter*innen Möglichkeiten zur Anpassung ihrer Arbeitsbedingungen zu besprechen. Ziel ist es, Unterbrechungen in der Arbeit zu ermöglichen, ohne dass die Betroffenen Nachteile wie Zeitdruck oder Diskriminierung erfahren.

Es ist wichtig, dass schwangere und stillende Mütter Pausen für notwendige Ruhezeiten erhalten, die als reguläre Arbeitszeit angerechnet werden. Besonders in späteren Stadien der Schwangerschaft, wenn das Stehen über längere Zeit, häufigere Toilettengänge oder ein reduziertes Arbeitstempo aufgrund verminderten Lungenvolumens zur Herausforderung werden, muss der Arbeitsplatz entsprechend angepasst werden. Betriebe sollten über Ruheräume verfügen, damit sich die Mitarbeiter*innen ausruhen können. Sollte ein solcher Raum nicht vorhanden sein, ist es Aufgabe der Sicherheitsbeauftragten, die Einrichtung eines solchen Raums vorzuschlagen.

Darüber hinaus ist es wichtig, dass die tägliche Arbeitszeit für Schwangere 8,5 Stunden nicht überschreitet. Arbeitgeber*innen müssen darauf achten, dass Stressfaktoren wie übermäßiger Zeitdruck, ein zu hohes Arbeitsvolumen und körperliche Anstrengung vermieden werden. Dies gilt auch für lange Anfahrtswege und Dienstreisen, die zusätzlichen Stress verursachen können. Falls auch das nicht umsetzbar ist, kommt ein Beschäftigungsverbot zum Tragen.

Fazit

Zusammengefasst ist der Mutterschutz also ein entscheidender Bestandteil, um schwangere und stillende Mütter im Berufsleben zu schützen und zu unterstützen. Durch die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und die proaktive Anwendung der Schutzmaßnahmen kann ein positives Arbeitsumfeld geschaffen werden, das die Gesundheit und das Wohlbefinden aller Mitarbeiter*innen fördert. Es liegt in der Verantwortung von Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen, sich über diese Rechte und Pflichten zu informieren und zusammenzuarbeiten, um eine inklusive und unterstützende Arbeitskultur zu entwickeln. Lasst uns gemeinsam daran arbeiten, den Mutterschutz nicht nur als gesetzliche Anforderung, sondern als Chance zu sehen, die Arbeitswelt für alle zugänglicher und sicherer zu machen.

 

FAQs

  • Wie lange gilt der Mutterschutz?

Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt auf 12 Wochen.

 

  • Wann muss der*die Arbeitgeber*in über den Mutterschutz informiert werden?

Es gibt keine gesetzliche Frist, wann du deine*n Arbeitgeber*in informieren musst, aber je früher, desto besser. So können notwendige Schutzmaßnahmen und Anpassungen rechtzeitig umgesetzt werden.

 

  • Was bedeutet das Beschäftigungsverbot im Mutterschutz?

Das Beschäftigungsverbot dient dem Schutz von Mutter und Kind. Es verbietet die Arbeit in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung und acht Wochen danach. In dieser Zeit besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Zusätzliche Verbote können bei gesundheitlichen Risiken oder Gefährdungen am Arbeitsplatz gelten.

 

  • Wie wird eine Gefährdung am Arbeitsplatz während des Mutterschutzes bewertet?

Die Gefährdungsbeurteilung dient dazu, Risiken für schwangere oder stillende Mütter am Arbeitsplatz zu identifizieren. Arbeitgeber*innen müssen prüfen, ob die Tätigkeit oder die Arbeitsbedingungen angepasst werden müssen, um Gesundheitsrisiken für Mutter und Kind zu vermeiden.

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