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Rutschpartie ins Büro: Safety First: Wenn der Arbeitsweg zum Unfallherd wird

Ende Januar geschah es mal wieder. Ich habe gerade den Bus verlassen, die Dämmerung hat bereits eingesetzt, und plötzlich – schwupps – lag ich auf dem Boden. Das Szenario? Klassisches Blitzeis. Eben war ich noch auf zwei Beinen unterwegs, im nächsten Moment führe ich unfreiwillig eine Landung auf meinem Hosenboden aus. Verwirrung breitet sich in mir aus, bis ich kapiere: Schnee + Regen + Minusgrade = Rutschgefahr * hoch zehn. Ich blicke um mich und werde das Gefühl nicht los, als hätte jemand eine Kolonie Pinguine losgelassen. Ein lustiges Spektakel könnte man meinen, wenn da nicht der eine oder die andere gewesen wäre, die ihren Balanceakt mit Schmerzen bezahlten. Doch warte mal – kam ich nicht gerade von der Arbeit? War das jetzt bereits ein Arbeits- oder Wegeunfall? Falls ja, was muss ich jetzt tun?! Diese und weitere Fragen klären wir im folgenden Leitfaden und  gehen näher darauf ein, was hinter dem trockenen Begriff „Wegeunfall“ steckt und sprechen über weitere Dinge wie Risiken, Schutzmaßnahmen und was die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) damit zu tun hat. Denn seien wir mal ehrlich: Am Ende des Tages wollen wir alle eigentlich nur sicher ankommen – aber wenn’s mal nicht so ist, wollen wir doch bestmöglich vorbereitet sein, oder?  

Was genau sind Arbeits- und Dienstunfälle?

Nun, bevor wir tiefer in die Materie eintauchen, klären wir erst einmal, was unter Arbeits- und Dienstunfällen verstanden wird. Es geht um Unfälle, die sich während der Arbeit oder auf Dienstreisen ereignen. Ein Unfall, laut Definition der DGUV ist ein plötzliches, von außen wirkendes Ereignis, das körperlichen Schaden anrichtet. Klingt ziemlich direkt und ist es auch. Das Interessante dabei: Zu den versicherten Tätigkeiten zählen nicht nur die Arbeit selbst, sondern auch vieles, was drumherum passiert. Sei es die Dienstreise, bei der du im Hotel ausrutschst, der Betriebssport, bei dem es nicht um die Goldmedaille geht, oder die Weihnachtsfeier, bei der alle mal so richtig abschalten können. All diese Aktivitäten sind unter dem Schutz der Versicherung, solange sie in Verbindung mit der Arbeit stehen. Aber natürlich gibt es auch Grenzen. Nicht jeder Zwischenfall gilt als Arbeitsunfall. Wenn du dir beim heimlichen Büro-Yoga den Rücken verrenkst oder auf dem Weg zur Arbeit beim privaten Einkauf stolperst, fällt das nicht unter den Schutz. Ebenso wenig sind Unfälle versichert, die du selbst provoziert hast, sei es durch Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz – oder weil die Party gestern doch zu wild war.

Wegeunfälle erklärt: Was du wissen musst, um sicher zu navigieren

Zurück zu meiner Sturzgeschichte auf dem Heimweg… Da dämmerte es mir: Wenn Mitarbeiter*innen auf dem Hin- oder Rückweg zum Job einen Unfall erleben, spricht man im Juristendeutsch von einem Wegeunfall. Aber was bedeutet das genau für mich und jede*n andere*n, welche mal mehr oder weniger elegant zur Arbeit navigieren? DGUV formuliert es so:“Wegeunfälle sind Unfälle, die versicherte Personen auf dem Weg zur oder von der Arbeit bzw. Ausbildungsstätte erleiden. Grundsätzlich ist der unmittelbare Weg versichert.” Ein Wegeunfall ist also quasi der Arbeitsunfall auf Abwegen – er betrifft alle, die auf dem Weg zur Arbeit oder zurück nach Hause sind. Das schließt eine bunte Truppe mit ein: Vollzeitbeschäftigte, die fleißigen Lernenden unter den Studierenden und Schüler*innen, die Helden der Ehrenamtlichkeit und diejenigen, die daheim Angehörige pflegen. Sobald du deinen Fuß aus der Tür setzt, tickt die Versicherungsuhr – zumindest bis zu deiner Rückkehr.

Die Basics: Wann zählt es als Wegeunfall?

  • Von der Haustür bis zum Heimkommen: Der Schutz deiner beruflichen Reise nimmt seinen Anfang mit dem Verlassen deiner vier Wände und endet in dem Moment, in dem du sie wieder betrittst.
  • Umwege erlaubt: Das Leben ist nicht immer ein gerader Weg. Solltest du von deiner üblichen Route abweichen müssen, bleibt dein Schutz bestehen – vorausgesetzt, der Umweg ist strecken- oder arbeitsbedingt und dient nicht einem privaten Zweck. 
  • Zeit für mich = Pause im Schutz: Ein spontaner Einkaufsbummel oder der schnelle Espresso mit Freunden unterbricht deinen Versicherungsschutz temporär.
  • The choice is yours: Die Art, wie du zur Arbeit gelangst – sei es per ÖPNV, Fahrrad oder sogar auf Inline-Skates – spielt keine Rolle. Entscheidend ist, dass dein Schutz mit dem Öffnen und Schließen deiner Haustür beginnt und endet.

Aber was, wenn ich vom geraden Weg abkomme?

Also, da stand ich nun wieder auf meinen zwei Beinen, nachdem mich das Schicksal kurzzeitig auf Berlins eisige Tanzfläche geschickt hatte. Gerade als ich dachte, ich hätte alle Tücken meines täglichen Pendelns durchschaut, flatterte eine neue Frage in meinen Kopf: Was passiert, wenn ich mal nicht den direkten Weg zur Arbeit nehme? Die DGUV hält dafür klare Regeln parat. Nicht jeder Grund für einen Umweg wird gleich behandelt. Ein spontaner Ausflug zum See, nur weil die Sonne lockt, bringt deinen Versicherungsschutz zum Halt. Aber keine Panik: Sobald du auf deinem eigentlichen Weg zur Arbeit oder nach Hause zurück bist, greift der Schutz wieder. Wichtig ist hierbei: Unterbrechungen sollten zwei Stunden nicht überschreiten und währenddessen ist klarer Kopf gefragt – Alkohol und Drogen sind tabu. Unabhängig davon, ob deine Route geradlinig oder voller Kurven ist, stehen die Regeln auf deiner Seite, vorausgesetzt, du hältst dich an sie. Dieses Wissen um die Details deines Versicherungsschutzes versetzt dich in die Lage, dich voll auf deine Sicherheit und Gesundheit zu konzentrieren.

Versicherungsschutz im Home-Office

Ein interessantes Detail, das in der aktuellen Arbeitswelt immer relevanter wird: Seit der Corona-Pandemie erstreckt sich dein Versicherungsschutz auch auf das Home-Office. Das bedeutet, dass sogar die Wege, die du innerhalb deiner eigenen vier Wände zurück legst – sei es zum Drucker oder in die Küche, um dir eine Tasse Kaffee zu holen –, unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen.  Dieser Aspekt wird häufig unterschätzt oder gar übersehen, obwohl er für viele von uns eine bedeutende Rolle spielt. Besonders in Zeiten, in denen das Arbeiten von zu Hause aus für viele zur neuen Normalität geworden ist, ist es wichtig, sich dieser Erweiterung des Versicherungsschutzes bewusst zu sein.  Aber Achtung: Kein Schutz ohne Vereinbarung! Für deinen Unfallversicherungsschutz im Homeoffice ist eine klare Vereinbarung zwischen dir und deinem bzw. deiner Arbeitgeber*in nötig, idealerweise schriftlich, z.B. als Zusatz im Arbeitsvertrag. Dies gilt auch für gelegentliches Arbeiten von zu Hause oder unterwegs. Kurz gesagt, klare Absprachen sichern den Versicherungsschutz im Homeoffice und beim mobilen Arbeiten ab.
 

Schritt-für-Schritt: Wie melde ich einen Arbeits- oder Wegeunfall?

Einen Arbeits- oder Wegeunfall zu melden, ist entscheidend, um deine Rechte und Ansprüche zu sichern.
Hier eine einfache Anleitung:

  • Unverzügliche Meldung bei Arbeitgeber*in: Informiere deine*n Arbeitgeber*in so schnell wie möglich über den Unfall. Dies ist der erste und wichtigste Schritt, damit der Vorfall offiziell erfasst wird.
  • Dokumentation des Unfallhergangs: Halte fest, was passiert ist, inklusive Zeitpunkt, Ort und möglichen Zeugen. Diese Informationen sind wichtig für die spätere Bearbeitung deines Falls.
  • Ärztliche Behandlung: Suche eine Ärztin oder einen Arzt auf, besonders wenn du Verletzungen erlitten hast. Die Ärzte*innen sollten wissen, dass es sich um einen Arbeits- oder Wegeunfall handelt, da dies für die Abrechnung der Behandlungskosten relevant ist.
  • Weitergabe der Informationen an die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse: Dein*e Arbeitgeber*in ist verpflichtet, den Unfall an die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zu melden. Stelle sicher, dass diese Meldung erfolgt.
  • Aufbewahrung aller Unterlagen: Bewahre alle Dokumente, die mit dem Unfall und der Behandlung zusammenhängen, sorgfältig auf. Dazu gehören ärztliche Berichte, Bestätigungen des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin und jegliche Korrespondenz mit der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Take-Home-Message: Dein Sicherheitskompass

  • Arbeits- und Wegeunfälle: Bei der Arbeit und auf dem direkten Arbeitsweg bist du geschützt.
  • Versicherungsschutz: Auch im Home-Office und auf Umwegen bist du abgesichert.
  • Prävention: Schlüsselrolle der DGUV bei der Reduzierung von Unfällen am Arbeitsplatz.
  • Gemeinsame Verantwortung: Sicherheit ist Teamarbeit – von Arbeitgeber*innen, Arbeitnehmer*innen und Versicherern.
  • Aktive Mitwirkung: Dein Beitrag zählt! Halte dich an Sicherheitsstandards und lebe Fürsorge.

Sinkende Unfallzahlen: Der Erfolg von Schutz und Prävention

Okay, jetzt haben wir das mit den Arbeits- und Wegeunfällen geklärt. Aber was passiert eigentlich im Hintergrund, um uns alle sicherer zu machen? Hier kommt die DGUV ins Spiel, die mit ihren Präventionsmaßnahmen ordentlich was bewegt. Jedes Jahr landen tausende Unfallberichte auf ihren Schreibtischen, die uns klarmachen: Sicherheit ist kein Zufall, sondern harte Arbeit. Diese Unfallzahlen sind nicht nur eine trockene Statistik, sondern ein Weckruf. Sie zeigen uns, wo’s brennt und helfen, genau da anzusetzen, wo’s am nötigsten ist.

Die DGUV packt das Thema bei den Hörnern:
Mit Aufklärung, Schulungen und Entwicklung von Sicherheitsstandards. Denn es geht nicht nur darum, für den Fall der Fälle gewappnet zu sein. Viel besser ist es doch, wenn Unfälle erst gar nicht passieren, oder?

Die guten Nachrichten: Es funktioniert! Die Zahlen geben uns recht. In den letzten 30 Jahren sind die Unfallzahlen deutlich gesunken. Laut Angaben der DGUV wurden im Jahr 2021 etwa 804.744 Arbeitsunfälle gemeldet. Das sind zwar etwa 44.000 Unfälle mehr als im Vorjahr, allerdings war die Zeit auch sehr durch Corona-Einschränkungen und die Arbeit im Home-Office geprägt. Seit dem Anfang der 90er Jahre ist die Anzahl der jährlichen Arbeitsunfälle um fast 60 Prozent gesunken. Im Jahr 1992 registrierte die DGUV rund 1,8 Millionen Unfälle am Arbeitsort oder auf dem Weg dorthin. In den letzten 20 Jahren ist die Gesamtzahl der gemeldeten Fälle aber dauerhaft unter einer Million geblieben – Tendenz sinkend.

Genau hier zeigt sich, wie flexibel und anpassungsfähig die Arbeit der DGUV ist. Sie schläft nicht, sondern entwickelt sich mit unseren Arbeitsweisen weiter. Sicherheit im Homeoffice? Klar, da sind wir dabei. Auch der Weg vom Bett zum Schreibtisch (mit einem kleinen Umweg über die Kaffeemaschine) ist abgedeckt.

Fazit: Sicherheit als gemeinsame Verantwortung

Jetzt haben wir uns durch die Welt der Arbeits- und Wegeunfälle, den Schutz im Home-Office und die Bedeutung präventiver Maßnahmen navigiert. Was bleibt, ist die Erkenntnis, dass Sicherheit auf dem Arbeitsweg und am Arbeitsplatz eine Teamleistung ist. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung legt zwar das Fundament, aber ohne die aktive Beteiligung von uns allen – Arbeitgeber*innen, Arbeitnehmer*innen und den Versicherungen selbst – bleibt es nur ein Gerüst. Jeder Beitrag zählt, von der Einhaltung der Sicherheitsstandards bis hin zur kleinen Geste der Fürsorge.

FAQs:

Was ist der Unterschied zwischen einem Wegeunfall und einem Arbeitsunfall?
Ein Arbeitsunfall ereignet sich während der beruflichen Tätigkeit am Arbeitsplatz, während ein Wegeunfall auf dem direkten Weg von oder zur Arbeit passiert. Beide Unfallarten sind durch die DGUV versichert.

Wegeunfall: Was tun als Arbeitnehmer*in?
Bei einem Wegeunfall solltest du den Unfall umgehend deinem oder deiner Arbeitgeber*in melden und eine*n Arzt oder Ärztin aufsuchen. Der Unfall muss auch der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse gemeldet werden, um Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung in Anspruch nehmen zu können.

Wegeunfall: Was ist versichert?
Versichert sind Unfälle, die auf dem direkten Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte oder umgekehrt passieren. Dies schließt notwendige Umwege ein, z.B. für die Kinderbetreuung. Arbeitssicherheit: Was sind Beispiele für Wegeunfälle? Beispiele für Wegeunfälle sind Stürze auf glattem Untergrund während des Wegs zur Arbeit, Verkehrsunfälle auf dem direkten Heimweg oder Unfälle auf Umwegen, die aus triftigen Gründen (z.B. Kita-Besuch) genommen werden.

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