Bei Arbeitsunfällen können Beschäftigte gesundheitlich geschädigt werden oder zu Tode kommen. Fällt ein Mitarbeiter nach einem Arbeitsunfall länger als drei Tage aus, ist der Unfall der Berufsgenossenschaft anzuzeigen. Dabei müssen sich Arbeitgeber auch intensiv mit den Ursachen des Arbeitsunfalls auseinandersetzen.
Durch eine umfassende Analyse von Arbeitsunfällen können ähnliche Vorfälle in der Zukunft vermieden, Risiken minimiert und Kosten reduziert werden. Wir beraten Sie umfassend und analysieren gemeinsam mit Ihnen entsprechende Vorkommnisse.
- Analyse und Beurteilung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
- Unterstützung beim Aufbau und Analyse einer Unfallstatistik
- Wiedereingliederungsmanagement