Der Feuerwehrplan enthält einsatztaktische Informationen für die Feuerwehr. Die Feuerwehreinsatzkräfte müssen vor Ort den besten Weg zur Löschung eines Brandes schnell erfassen können. Die Informationen der Pläne müssen daher fachlich korrekt nach DIN 14095 und gleichzeitig auch leicht verständlich dargestellt sein.
Es gibt Feuerwehrpläne für jedes Objekt. Darauf sind jeweils farblich und mit Symbolen die Hauptzufahrten und Einsatzwege, die Gefahrenquellen – etwa durch explosionsgefährliche Stoffe – die Standorte von Brandmeldezentralen, Schlüsseldepots und Hydranten sowie von Treppenhäusern und Brandschutztüren zu erkennen.
Feuerwehrpläne werden auf Grundlage der SBauVO unter anderem für folgende Objekte gefordert:
- Versammlungsstätten § 42 Abs. 3
- Beherbergungsbetriebe (> 60 Gastbetten) § 57 Abs. 3
- Verkaufsstätten § 86 Abs. 3
- Hochhäuser § 117 Abs. 2
Darüber hinaus kann sich die Verpflichtung ergeben, einen Feuerwehrplan vorzuhalten:
- aus Abschnitt 5.14.2 IndBauR (Industriebauten > 2.000 m²)
- aus Abschnitt 7.3 der Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an den Bau und Betrieb von Einrichtungen mit Pflege- und Betreuungsleistungen
- auf Grundlage der Technischen Anschlussbedingen (TAB) für Brandmeldeanlagen
- auf Grundlage von § 50 Abs. 1 BauO NRW (vergleichbare Regeln auch in anderen Bundesländern)