Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sieht vor, dass ein Arbeitgeber für die sicherheitstechnische Betreuung seiner Mitarbeiter Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen muss. In der Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) werden anhand der Mitarbeiterzahl und der Betreuungsgruppe die Anzahl der Stunden festgelegt, die eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden muss. Die Fachkraft kann dabei ein qualifizierter Mitarbeiter des Betriebes sein, der umfangreiche Schulungen erhalten hat. Häufig in Anspruch genommen wird auch eine externe Fachkraft, die wir Ihnen zur Verfügung stellen.
Wir unterstützen Arbeitgeber als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit beratend und gestalten den Arbeitsschutz aktiv. Dabei können wir auch durch auf Mitarbeiter bezüglich der sicherheits- und gesundheitsgerechten Gestaltung der Arbeitsbedingungen hinwirken, sie entsprechend organisieren und motivieren.
Je nach Kundenwunsch betrifft dies:
- Planung, Ausführung und Unterhaltung von den Betriebsanlagen
- Beschaffung von Arbeitsmitteln und Persönlicher Schutzausrüstung
- Gestaltung der Arbeitsplätze und Verfahren (Einrichtung von Bildschirmarbeitsplätzen, Gestaltung von Maschinenarbeitsplätzen, usw.)
- Sicherheitstechnische Überprüfung von Betriebsanlagen
- Überwachung der Arbeitsschutzmaßnahmen
- Erstellen von Maschinenbetriebsanweisungen und Gefahrstoffbetriebsanweisungen
- Information und Unterweisung der Beschäftigten bezüglich des Arbeitsschutzes
- Untersuchung von Arbeitsunfällen
- Unterstützung bei der Erstellung von Unfallanzeigen
- Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes