Teil A richtet sich an alle Personen, die sich im Gebäude aufhalten. Eine entsprechende Brandschutzordnung muss gut sichtbar zum Beispiel in Hausfluren, Hallen oder Aufzügen angebracht werden. Also überall dort, wo reger Publikumsverkehr herrscht. Auch an Innentüren von Hotelzimmern und Seminarräumen sollte sich ein entsprechender Aushang nach DIN 14096 befinden.
Teil B richtet sich an alle Personen, die sich nicht nur vorübergehend im Gebäude aufhalten. Hierbei kann es sich um Mitarbeiter eines Betriebes oder um Hausbewohner handeln. Die Brandschutzordnung DIN 14096 Teil B sollte nach möglichst persönlicher Unterweisung dem betroffenen Personenkreis als Broschüre oder Merkblatt zur Verfügung gestellt werden.
Teil C richtet sich an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben. Dies können Sicherheitsbeauftragte oder spezielle Brandschutzbeauftragte sein. Dieser Teil der Brandschutzordnung umfasst unter anderem Alarmpläne sowie Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Umwelt und Sachwerte, die im Ernstfall zum Tragen kommen.
enthält folgende Informationen:
- Brand melden, Feuerwehr informieren, in Sicherheit bringen und Löschversuch unternehmen
- Der Teil B enthält unter anderem Informationen zu Brandverhütung, Flucht- und Rettungswege, Melde- und Löscheinrichtungen und Verhalten im Brandfall.
- Im Teil C wird über die organisatorische Vorsorge zur Brandverhütung, Alarmpläne, Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Umwelt und Sachwerte, Sicherstellung der Rettungswege und Vorbereitungen für den Einsatz der Feuerwehr informiert.