Die Notwendigkeit organisatorischer Maßnahmen ergibt sich aus Sonderbauvorschriften und dem Arbeitsschutzgesetz mit seinen untergeordneten Richtlinien, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften (s.a. DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“).
Typische organisatorische Maßnahmen sind:
- Berufen von Brandschutzbeauftragten, Brandschutzhelfern oder Selbsthilfekräften
- Erstellen und Einführen einer Brandschutzordnung
- Unterweisen von Mitarbeitern im sicheren Umgang mit Betriebsmitteln und leicht entzündbaren Stoffen, Formulieren von entsprechenden Betriebsanweisungen
- Durchführen von Räumungs- und Evakuierungsübungen
- Erstellen von Räumungskonzepten für z.B. Versammlungsstätten gem. § 42 Abs. 1 SBauVO oder Verkaufsstätten gem. § 86 Abs. 1 SBauVO
- Unterweisung im richtigen Umgang mit Feuerlöschern
- Kennzeichnung von Rettungswegen
- Erstellen und Pflegen von Flucht- und Rettungsplänen, Feuerwehrplänen und Melderlaufkarten